Hallo,
Dem stimmen sicher viele zu.
von meinen Vorschreiber aber keiner, da wurde nur mal wieder die Inkomeptenz der Justiz beklagt.
Zum Thema Abbahnpraxis hast Du meine vollste Zustimmung. Deswegen fand ich die Frage, wer den hier geklagt hat, auch so wichtig. Auch muß es nicht immer (eigendlich eher selten) eine Klage oder Abmahnung sein. Aber das gesprocheneRecht an sich kann ich hier, soweit ich es verstanden hab, nachvollziehen.
Chräcker
http://www.Stempelgeheimnis.de