Morchen:
Ich vermute aber, dass dieses Urteil vielleicht dazu genutzt
wird. sofort Abzumahnen.
Die Abmahnung ist ja nicht das Problem,
So warum hat Meister Münz dann keine Unterlassungserklärung bezüglich des FTP-Explorers abgegeben, sondern ist sofort zu Gericht gerannt?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)