Chräcker Heller: LG Frankfurt a.M. neues Meta-Tag-Urteil

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Hallo,

oh, da hatte ich aber doch schon geschliffenere Repliken von Ihnen gesehen. Wie dem auch sei, ich kann nur vermuten, was alles warum Herr Münz gemacht und nicht gemacht hat, aber soweit ich als bescheidener beobachter das mitbekommen habe, ging es Herrn Münz in erster Linie nicht direkt (nur) um die Frage, inwieweit seine Verlinkung die Geschäftsinteresse jener Ratinger Firma geschädigt hat (obwohl das ja auch spannende Ergebnisse erbracht hat), sondern auch um die Grundsätzliche Frage der sogenannten Linkhaftung. Auch dieser Klärung wegen hat Her Münz das von der Ratinger Firma angestrebte "Verfahren" (nicht gerichtlich gemeint, sondern "Verfahren an sich") angenommen. Man kann vielleicht sagen, er hat einach die Waffen aktzeptiert.

Auch ist Herr Münz nur einer von vielen abgemahnten Mitbürgern. Wir können ja nun, nur weil Herr Münz "sturerweise" (so entnehme ich es zwischen Ihren Zeilen lesend) nach einem vorgerichtlichen (Telefon?) Gespräch mit der Geschäftsleitung der Ratinger Firma (was warscheinlich nie statgefunden hat) den Link nicht entfernt hat, rechtfertigt dies noch keine allgemeine daraus abgeleitete Handlungsweise gegen zahlreiche andere Mitbürger.

Chr.Heller