Chräcker Heller: LG Frankfurt a.M. neues Meta-Tag-Urteil

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Hallo,

gutes Beispiel und ein "kommt eben drauf an". Wenn die entsprechende Seite "Produkte" der Lufthansa anbietet, dann kann man das Bedürfins des Seitenbetreibers, dies den potentiellen Besucher auch über die Suchmaschiene mitzuteilen, auch nachvollziehen. Wenn sich Lufthansa geschädigt sieht, dann ist es eine Ermessensfrage die dann eben geklärt werden sollte. Deswegen heist es ja auch in der Begründung ganz klar:

"Es findet sich dort kein konkreter Hinweis auf die XY von B. Vielmehr bietet die C auf der Homepage ganz allgemein ihre Dienste an; und niemand kann daraus erkennen, dass die C überhaupt etwas mit den XY von B zu tun hat. "

und die Richter sagen damit ganz eindeutig, daß hier eben die Seite, auf die die Besucher gelockt wurden gar nichts mit dem Markennamen zu tun hat. Das auch keine Produkte der klagenden Firma angeboten wurde, das, um im Bsp. zu bleiben, da zwar Lufthansa in den Metatags steht, aber nur Plattboote für Kanalfahrten in Südfrankreich verkauft wurden....

Chräcker
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