Julian Finn: Abmahnung wegen Newsletter

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Hallo,

Ich bin zwar auch Laie, aber ein Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar ne schöne Sache, auch sicherlich kundenfreundlich, rechtlich verankert jedoch nicht...

Doch!
EU-Datenschutzrichtlinie (= EU-Grundrecht!).

okay, abgesehen mal davon, dass diese EU-Richtlinie wahrscheinlich wieder mal von der ziemlich demokratie-defizitären EU-Komission stammt ist gerade diese Datensparsamkeit doch ermessenssache, oder? Sprich: es muß im Ermessen des HP-Betreibers liegen, ob er Daten braucht oder nicht, oder? Mal abgesehen davon daß ja sowieso eine Einwilligung in Form des Absende-Buttons vorliegt...

In wie weit liege ich da richtig?

Grüße,

Julian (Laie im rechtlichen Bereich)

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)