Günter Frhr.v.Gravenreuth : Abmahnung wegen Newsletter

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Hallo,

ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.

Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.

Der Datenschutz ist nunmehr auch ein europäisches Grundrecht. Er beinhaltet auch den Grundstatz der Datensparsamkeit. Wenn man die Daten nicht benötigt, warum erhebt und speichert sie man dann??

Andererseits waren diese Eintragungen freiwillig, sodass von einer Einwilligung in deren Speicherung auszugehen ist (anders z.B. bei bei der illealen FFL-Datenbank: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ).

Zitat aus einem Schreiben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom 27. März 2000 "dass die Veröffentlichung Ihres [Gravenreuths] Namens in dem zugrunde liegenden Zusammenhang im Internet datenschutzrechtlich nicht zulässig ist".

IMHO ist diese Abmahnung infolge Einwilligung unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)