Günter Frhr.v.Gravenreuth : Abmahnung wegen Newsletter

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Hallo,

IMHO ist diese Abmahnung infolge Einwilligung unzulässig.

Kleiner Sinneswandel? Oder Copy & Paste kaputt?

Nö - denn dort habe ich mir nur allgemein und nicht zu dieser konkreten Abmahnung geäußert.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de