Aquariophile: TTF und Andere Schriftarten - Free oder Not Free ??

Hallo !

Ich habe eine Wichtige Frage,
aber ich sage gleich es ist mit lieber wenn ich keine Antwort erhalte,
als eine falsche Antwort...

Geht nämlich um die Gesetzeslage,
ob  True Type Fonts (TTF) Irgendwie Licensen oder so haben,
bzw. ob die Nicht gratis sind oder ob man Auf ein Homepage-Design
überhaupt Urheberanspruch erheben kann,
wenn auf den  Bildern eine TTF-Font vorkommt...

Ich persönlich geh mal davon aus dass man TTF-Font kaufen muss,
auch wenn es sie massig zum downloaden gibt....

Im speziellen geht es um die Schrift "Dahrlin.ttf"

Was denkt ihr davon?

bzw.:
Frage andersherum gefragt:
Gibt es Schriften für LINUX,
welche zu 100% Sicherheit Gratis und Free sind?

Sowas wie der GIMP,
der war schon immer free und wird es immer bleiben.....

So ein Schrift-Archive such ich eigentlich,
aber ich fürchte soviel Auswahl an Schriften für X unter Linux
wirds wahrscheinlich nicht geben wie TTF ...

hmm........
wie erkenne ich ob eine Schrif FREE ist oder nicht?
weil wenn ich in der Suchmaschine nach Schriftarten suche,
und glaube die ist Free,
aber die in Wirklichkeit vielleicht
nur irgendeiner upgeloadet hat aber die
aber eigentlich Geld kosten würde bin ich im endeffekt auch angeschmiert wenn ich das nicht weiß.

Kann schon sein dass ich mir unnötig Sorgen mache,
aber mir ist es stets wichtig den Gesetzen entsprechend zu handeln,
daher lege ich auf im Internet auf mein korrektes Verhalten wert...

Vielen Dank,
Aquariophile

  1. Hallo Aquariophile,

    Geht nämlich um die Gesetzeslage,
    ob  True Type Fonts (TTF) Irgendwie Licensen oder so haben,

    ja. es gibt auch bei Schriften Rechte. und ähnlich wie bei Software gibt es auch Share- bzw. Freefonts.

    bzw. ob die Nicht gratis sind oder ob man Auf ein Homepage-Design
    überhaupt Urheberanspruch erheben kann,
    wenn auf den  Bildern eine TTF-Font vorkommt...

    selbstverständlich! Auch wenn Du eine Schrift illegal einsetzt, ist dieser Rechtsverstoß unabhängig von dem Urheberrechtsanspruch an Deiner seitengestaltung. jedoch nicht für jede Seite besteht ein solcher urheberrechtsanspruch überhaupt. dieser ist nämlich davon abhängig, wieviel bzw ob Du eine eigene geistige Leistung erbracht hast. klären können das im ernstfall nur gerichte.

    wie erkenne ich ob eine Schrif FREE ist oder nicht?

    Bei einer TTF steht ein Copyright-vermerk im header. Dieser wird z.B. angezeigt (unter windoof) wenn Du in der Systemsteuerung/Schriftarten eine Schriftart doppelklickst. Ist dort ein Copyright und kein Hinweis darauf, daß die Schrift frei benutzbar ist, mußt Du davon ausgehen, daß Du sie nicht einfach so nutzen darfst.

    Kann schon sein dass ich mir unnötig Sorgen mache,
    aber mir ist es stets wichtig den Gesetzen entsprechend zu handeln,
    daher lege ich auf im Internet auf mein korrektes Verhalten wert...

    Insgesamt sehe ich jedoch das Problem gar nicht so eng: Schriftarten auf der Seite einbinden (hierzu müßte man die Rechte an der Schrift haben) macht wegen der unterschiedlichen Formate nur sehr begrenzt Sinn. Eine <font>-Angabe, die ja nur hofft, daß der Anwender die Schrift installiert hat, verstößt natürlich nicht gegen das Urheberrecht der Schriftenerstellers. und falls Du die Schrift nur in einer Graphik nutzt, die Du dann ins Netz stellst, mußt nur Du über ein Recht zur Benutzung der Schrift verfügen, da Du ja dann nur einen Text in der Schriftart veröffentlichst, aber nicht die Schriftart insgesamt zur Benutzung zur Verfügung stellst.

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

    grüße
    axel

    1. Hallo Aquariophile,

      Geht nämlich um die Gesetzeslage,
      ob  True Type Fonts (TTF) Irgendwie Licensen oder so haben,

      ja. es gibt auch bei Schriften Rechte.

      Ja

      Urheberrechte nach dem UrhG sind meistens nicht gegeben (BGHZ 27,351 "Candida-Schrift.

      Ein Geschmacksmuster kann bestehen.

      Ferner gibt es ein Gesetz zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationate Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) vom 6.7.1981/1986.

      Die diesbezüglichen Rechte hat zumeist die Linotype Gmbh.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)