Hallo Johannes,
soweit es sich um Marken handelt (z.B. MCDonalds usw.) dürftest Du allein schon gegen den Markenschutz verstoßen => Du bekommst vom Inhaber der Marke eins auf Dach.
Aber auch bei nicht explizit eigetragenen Marken dürfte es verboten sein. Bin mir nicht mehr sicher, welches Gericht und welcher Fall, in der InternetWorld (Ausgabe?) wurde aber mal über sowas berichtet. Dort hatte eine Firma in den Metatags Produkte der Konkurrenz stehen. Klage ging durch.
Grüße aus Würzburg
Julian