Sönke Tesch: Mitloggen von IP und Zeit

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Das ist Quatsch. Das Abhören ist strafbar und nur in Ausnahmefällen der Polizei erlaubt, nämlich wenn eine richterliche Genehmigung vorliegt.
Ansonsten könnte ja auch jeder auf bloßen Verdacht hin ("Bei meinem Nachbarn sind die Vorhänge immer zu, ich vermute mal eine schwere Straftat.") fremde Telefone anzapfen..

Ich bin ja kein Diensteanbieter für Telefon, sondern stelle als Betreiber einer Website eben diese zur Verfügung.

Nein, bietest Du Mail- oder Messaging-Funktionen an, bist Du Kommunikationsanbieter und hast Dich an Artikel 10 des Grundgesetzes zu halten. Da ist es vollkommen unerheblich, ob diese Funktionen per Telefon oder über ein HTML-Formular vonstatten geht.

Es wundert mich wirklich, wie Du Dir einfach so das Recht herausnimmst, die Kommunikation zwischen zwei Personen abzuhören. Selbst ohne Postgeheimnis würde ich im Traum nicht darauf kommen, anderer Leute Briefe zu lesen, sowas gehört sich einfach nicht.

In einem Ladengeschäft darf ich ja meine Kunden auch beobachten um festzustellen, ob sie klauen. Und wenn sie es tun, darf ich sie vorläufig festnehmen. Wieso soll das denn im Internet anders sein?

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Es gibt kein verfassungsmäßig festgeschriebenes Recht darauf, sich unbeobachtet durch öffentliche Räume bewegen zu können.
Wenn Du hier einen Vergleich zu einem Ladendieb anstellen willst, dann müsstest Du schon annehmen, daß Du jeden Kunden in Deinem Laden mit einem Mikro belauschen darfst, um herauszufinden, ob er etwas über Ladendiebstahl erzählt.

Davon abgesehen gibt es eine Regel der Verhältnismäßigkeit: Wenn jemand in einen Laden geht, muß er zwangsläufig davon ausgehen, daß andere Personen (auch der Ladenbesitzer) ihn sehen. Insofern ist es kein Problem zur Vermeidung von Diebstählen eine Kameraanlage im Laden zu installieren.

Wenn jemand hingegen eine Nachricht an einen bestimmten Adressaten schickt, dann ist dieser Brief auch nur für diesen Adressaten bestimmt, der Inhalt ist privat, nicht öffentlich. Und da kannst Du nicht einfach daherkommen und behaupten, Du dürftest beinahe wahllos fremde Nachrichten lesen, nur weil Du die Möglichkeit einer Straftat befürchtest.

Und der Bundesrats-Gesetzentwurf gegen Kindesmißbrauch [..] ist noch lange nicht durch, sondern liegt ganz im Gegenteil wegen der Bundestagswahl erstmal wieder auf Eis und muß durch den Bundesrat neu eingebracht werden.

Vielleicht sind das die besten Kunden auf den besagten Seiten? Man sollte die Blockierer mal einen Tag so behandeln, wie die Kinder monatelang behandelt werden!

Anstatt hier auf Stammtischniveau herunterzufallen, hättest Du den Gesetzentwurf vielleicht mal kurz überfliegen sollen. Dann wäre Dir vielleicht auch die eine oder andere Merkwürdigkeit aufgefallen. Was hat denn beispielsweise Kindesmißbrauch mit dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst zu tun, die beide als Nutznießer explizit erwähnt werden?

Der ganze Entwurf hat nicht abzuschätzende Folgen, weil er pauschal Rechte -auch Deine- beschneidet. Auf die Überschrift Kindesmißbrauch bist Du ja wunderbar hereingefallen, indem Du diejenigen, die sich um die Grundrechte aller sorgen, plump als KiFi-Sympatisanten beleidigst und damit jegliche vernünftige Diskussion über Strafverfolgungsmöglichkeiten und die Frage, wieviel Freiheit ein Staat sich erlauben kann und muß, an der Wurzel abwürgst.
Klasse gemacht :( Was kommt als nächstes? Alle Kinder einsperren, weil Kinder Äpfel gerne mögen und eines deshalb möglicherweise Obst aus Deinem Garten klaut?

Außerdem habe ich auf meiner Webseite das Hausrecht und jeder muss damit rechnen, dass ich mir merke, wer mich besucht hat.

Was hat das Recht an Deinem Grund und Boden mit einer Webseite zu tun?

Du scheinst hier den Access-Provider mit dem Diensteanbieter durcheinandergebracht zu haben. Die Zitate der Paragraphen deuten jedenfalls darauf hin.

Informiere Dich über die Bedeutung der Begriffe Medien- und Teledienste. Für Access-Provider gibt es Telekommunikationsgesetze - und aus denen habe ich nicht zitiert.

Gruß,
  soenk.e