Hi Axel,
ich denke mal, das ein Haftungsausschluss in gewisser Weise seine Daseinsberechtigung hat - wenngleich bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz dieser nichts nutzt. Er ist also kein Freifahrtschein.
Eben, und der standrad Haftungsausschluss mit dem Beginn "Das LG Hamburg hat am 12.xx.xxxx in einem Urteil ... bla bla
ist ja eher ein rechtlicher Stolperstein, darum gings mir in erster Linie. Ein normaler Ausschluss wie z.B., "Für Inhalte von Seiten auf die hier verlinkt werden übernehme ich keinerlei Haftung. Der Inhalt der Seiten war zum Zeitpunkt der Verlinkung nach besten Wissen und Gewissen unbedenklich", halte ich für Wertvoller.
Ich fand es eben recht komisch das auf einer "professionellen" Webseite einer Agentur ein recht komischer Haftungsausschluss zu lesen war.
Mal der Titel:
Telekommunikations- und Multimediarecht, 4. Auflage 2002
ISBN: 3-423-05598-7
Preis: 14,95 EUR
Werd ich evtl. mal lesen.
Gruß
ueps