Hallo Jonny,
Und wenn es nicht von mir aufgenommene und produzierte Stücke sind, reicht es dann, an die GEMA zu zahlen?
Vor längerer Zeit habe ich mal versucht, das zu regeln.
Die Gema wollte - wenn ich es noch richtig weiss, ganz genau wissen.
Wer, das Stück geschrieben, wer aufgeführt und wer es produziert - also beispielsweise zu einer midi verarbeite hat. Das ist verständlich. Wenn es unbekannte sind, kann man einen bestimmten Mindestbeitrag entrichten. Zahlen also auf jeden Fall.
Doch obwohl es ja um Sound für die Homepage ging, wollten die die genaue Widergabezeit wissen. Und da wurde es dann schwierig.
Denn man müsste der Gema quasi Zugang zu den Logdateien verschaffen.
Aber vielleicht war das Thema damals auch noch nicht ganz reif. Und heute gibt es realistischere Antworten. Falls Du also was in Erfahrung bringst, fände ich es toll, das zu erfahren.
Gibt es also generell kein Verbot?
Wenn es keine geklaute Musike ist - sondern dazu bestimmt, öffentlich von - Dir - auf der Homepage zum Anhören angeboten zu werden, und das mit den Gemagebühren geregelt ist, dann gibts kein Problem.
cu
netzrose