Peter Scahich: Datenschutz/ Ahnenforschung/ Familiendaten

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Hallo,

ich hatte hier doch mal angefragt, wie es beim Datenschutz in der Ahnenforschung aussieht (natürlich bzgl. Internet)
Ich habe auf Anfrage beim Innenministerium BaWü prompt folgende Antwort erhalten:

(AZ bekannt)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); Veröffentlichung von Daten aus der Ahnenforschung im Internet

Sehr geehrter Herr ...,

personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzes sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter im Internet ist nur mit deren schriftlicher Einwilligung möglich, soweit kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorliegt.

Es kann jedoch fraglich sein, ob der Name einer veröffentlichten Person mit einer konkreten Person in Bezug gesetzt werden kann, wenn weitere beschreibende Merkmale fehlen, d.h. wenn diese Person nicht bestimmbar ist. In der Vergangenheit haben wir bei einer ähnlich gelagerten Anfrage, wo im Internet auf jeder Stufe lediglich Abstammung, Name, Geburts- und ggfs. Sterbejahr veröffentlicht wurde, bei lebenden Personen der Nebenlinien einen Personenbezug abgelehnt. Bei solch einer Veröffentlichungsform sind im Regelfall nur die Personen in der nächsten Nähe der Spitze des Ahnennachweises bestimmbar, wie Ehefrau, Abkömmlinge, Eltern, und Geschwister.
Werden über lebenden Personen der Nebenlinien jedoch weitere Daten veröffentlicht, die sie beschreiben, wie z. B. Wohnort, Beruf, so werden die Daten insgesamt personenbeziehbar, mit der Folge, dass Sie von den betreffenden Personen die schriftlich Einwilligung zur Veröffentlichung einholen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.: (Name bekannt)