Bio: Katastrophenalarm! Wir bitten um Beachtung der Richtlinien

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Sup!

In der Tat ist es tatsächlich so, daß die verschiedenen Programme zur Darstellung von Inhalten des Zwischennetzes, welche der Spezifikation DIN0815 unterliegen im Rahmen dieser Spezifikation ihre Freiheit zur Interpretation Ihres Quelltextes ausnutzen. Sie wissen aber sicher auch, daß es nach DIN11.11. nur eine sichere Methode gibt, eine vollständige Gleichheit der Darstellung zu erreichen, Sie müssen dazu Ihre Inhalte in ein Bild umwandeln und dieses präsentieren, dies widerspricht aber wiederum der SHFN1(sog.Hypertextnorm)[1], wonach eine im Zwischennetz darzustellende Seite kein statisches Bild sonder eine aus kennzeichnenden und inhaltlichen Elementen bestehende Datei ist, welche mittels eines möglichst standartisierten Programmes auf dem Bildschirm des Betrachters möglichst optimal dargestellt wird. Wir bitten Sie dringendst dies zu beachten.

Türlich türlich ;-)

Recht haben und Recht bekommen ist in einem Rechtsstaat natürlicherweise nicht die Frage, jede Beurteilung hat sich an die gültigen Gesetze und Normen zu halten und sich nicht an dem von Ihnen gewünschten subjektiven Rechtsempfinden.

Wusst' ich's doch!

Jury: Ich --> weibliche "Lösung-mit-Foto-Einsender" bevorzugt ;-)

Da Sie, wie wir hier feststellen auch noch ein Glücksspiel betreiben wollen, müssen wir Sie deutlich darauf hinweisen, daß Sie auch hier die geltenden Normen und Bestimmungen einhalten müssen, insbesondere die Normen über die gerechte Beurteilung der Einsendungen und die Gleichbehandlung aller Einsendungen DIN88. Desweiteren sollten Sie aber beachten, daß Sie diese Auslobung korrekt deklarieren, damit wir dem zuständigen Finanzamt entsprechend Meldung machen können. Ist dies nun eine Klein-Lotterie mit niederwertigen Gewinnen, der Wert nicht dem Wert des Einsatzes entspricht (in diesem Fall sind nur Sie steuerpflichtig), oder ist es ein Gewinnspiel mit hochwertigen Gewinnen, wo der Wert des Gewinnes bei weitem den Wert des Einsatzes übersteigt, wo aber auch der Veranstalter noch einen Gesamtgewinn erhält (in diesem Fall sind Sie und der Gewinner steuerpflichtig), oder machen Sie aufgrund der Höhe des Gewinnes sogar Verluste (in diesem Fall ist nur der Gewinner steuerpflichtig, Sie sind aber nicht Verlustabzugsfähig)[3].

Ihre Bemerkungen treffen sämtlich nicht zu, da die Investition in die Lotterie nur in Zeit zur Beantwortung des Postings besteht, die nicht in finanzielle Aufwendungen umgerechnet werden kann.

ad 1.) Ausrufeberechtigung
       Katastrophenalarm-Ausrufeberechtigt sind die Behörden denen die Sorge um die Innere Sicherheit anvertraut ist.
       Sind Sie eine Behörde?
       [ ] Ja
       [ ] Nein

Nein, aber nach der soeben wiederentdeckten SF-SÜ-ERL 7 erdreiste ich mich, mich als "Institution" zu bezeichnen. Das ist eine einer Behörde mindestens gleichwertige Stellung.

Wenn Sie diese Frage mit "Ja" beantwortet haben, so fahren Sie fort mit Punkt 2, widrigensfalls lesen Sie Abschnitt 3.

ad 2.) Anlass
       Katastrophenalarm darf ausgerufen werden, wenn durch äußere plötzliche Schadensereignisse weiträumige Schäden in der Infrastruktur entstanden sind und eine größere Bevölkerungszahl betroffen ist.
       Ist ein äußeres plötzliches Schadensereignis eingetreten?
       [X] Ja
       [ ] Nein
       Sind weiträumige Schäden der Infrastruktur entstanden?
       [X] Ja
       [ ] Nein
       Ist eine größer Bevölkerungszahl betroffen (geschädigt)?
       [X] Ja
       [ ] Nein
Sollten Sie eine dieser Fragen mit einem "Nein" beantwortet haben, so lesen Sie weiter bei Abschnitt 3, ansonsten Abschnitt 4.

Das plötzliche Äussere Schadensereignis besteht in der Nicht-verfügbarkeit der neuesten Version meiner Clan-Seite wegen unfähiger Browser. Dies ist insofern plötzlich, als das davon ausgegangen wurde, die neueren Browser am Markt wären einigermaßen fähig. Ein äusseres Ereigniss ist es deshalb, weil per definitionem Institutionen niemals Ursache eines schädlichen Ereignisses sein können.
Weiträumiger Schaden an der Infrastruktur des NeXuS Clan ist entstanden. Da dieser eine Art volksfürsorgliche Einrichtung ist, und sich die Mitglieder des Clans über Amerika, Europa und Australien verteilen, kann von sehr weiträumigem Schaden in globalem Ausmaß gesprochen werden.
Eine größere Bevölerkungszahl ist insofern betroffen, als daß ca. 100% der intellekuellen Elite betroffen sind (==ich).

ad 3.) Sie haben unberechtigterweise im Zwischennetz einen Katastrophenalarm ausgerufen, entsprechen der Zwischennetz-Sonder-Verordnung 47/11-3, wird das mit lebenslänglicher Zwangsnutzung des Zwischennetz-Erforschers Version 5.0 mit deaktivierten Sicherheitseinstellungen geahndet, eine Begnadigung ist wegen besonderer Schwere der Schuld frühestens nach 30 Jahren möglich.

Trifft nicht zu. Zudem wurde der Zwischennetz-Erforscher V5.0 soeben als menschenunwürdiges Folterwerkzeug im Rahmen des Völkerrechts international verboten.

ad 4.) Treffen Sie die entsprechenden Maßnahmen für das gesamte Zwischennetz, was von Deutschland aus aufrufbar ist.

Ich bin dabei. Noch heute wird im Amtsblatt der kommissarischen Regierung des Zwischennetzes das Verbot von IE und Amaya verkündet, und der Bevölkerung befohlen, den Konqueror oder Mozilla zu  benutzen.

Gruesse,

Bio

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