Stefan Einspender: / zur Info, Dänisches Gericht verbietet Deep Linking

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Hallo,

Aber wenn sie das unerwünschte verhindern, wie wollen sie dann ihre Lizenzen los werden? Denen könnte nix schlimmeres passieren, als ein guter Webmaster.

also ich würde schon dem Anbieter dieses Dienstes das Recht einräumen,
dass nicht einfach jeder auf seiner kommerziellen Website direkt auf
die passende Karte von Stadtplandienst verlinkt. OK, so eindeutig ist
meine Haltung da auch nicht, aber wenn sie es nicht möchten, dann
sollen sie es bitteschön mit den vorhandenen technischen Mitteln und
nicht zuerst mit ihrer Rechtsabteilung lösen.
Was spricht eigentlich dagegen, dass man sich als Nutzer generell
erstmal anmelden muß und bei der Anmeldung angeben muß, ob man das
Angebot kommerziell nutzen möchte. Wer da als Firma ein "Nein"
reinschreibt, der sollte ruhig abgemahnt werden, sehe ich kein Pro-
blem. Nur ist es nicht akzeptabel, wenn grundsätzlich jeder unge-
hindert Links setzen kann und dann der Anbieter sagt, welche dieser
Links ok sind.

Aber noch nicht genug Rafinesse. Bietet man doch beim Stadtplandienst den nichtkommerziellen sogar hübsche bunte Buttons an - zum verlinken. - und was machen Buttons und Banner aus Privaten Homepages? Naaa? - Genau, sie nehmen prompt am geschäftlichen Verkehr teil, brauchen fortan ein Impressum, müssen jedes Wort auf die Goldwaage legen und und und.

Gibt es dafür gültige Gerichtsurteile, dass aus einer privaten
Website durch das Anbringen von Banner/Buttons eine Website wurde,
die am geschäftlichen Verkehr teilnimmt?
Es mag sein, dass mancher Anwalt es so sieht, aber mir sind keine
Urteile dieser Art bekannt. Wobei man berücksichtigen muß, dass
der Linksetzer hier keinen Verdienst hat, bei Partnerprogrammen
und ähnlichen Sachen ist die Situation vermutlich etwas anders.

Viele Grüße,
Stefan