Andreas Cloos: Impressum so ausreichend?

Hallo Zusammen,
bitte werft mal einen Blick dadrauf (--> Impressum anklicken) und sagt mir, ob das so OK ist, oder ob was bzw. was fehlt. Danke!
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Greetz,
Andreas

  1. Hallo Andreas,

    Telefon fehlt.
    Fax und eMail werden als gleichwertiges Kommunikationsmittel anerkannt.

    1. Hallo Andreas,

      Fax und eMail werden als gleichwertiges Kommunikationsmittel anerkannt.

      Nein! Fax _kann_ angegeben werden, eine gültige E-Mailadresse _muss_ hingegen angegeben werden.

      Nähere Ausführungen finden sich gut verständlich aufbereitet vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten unter http://www.hamburg.de/fhh/behoerden/datenschutzbeauftragter/material/ohtmd.pdf

      Grüße aus Würzburg
      Julian

      1. Hallo

        Nein! Fax _kann_ angegeben werden, eine gültige E-Mailadresse _muss_ hingegen angegeben werden.

        ok, was aber mit der Telefonnummer? Muss die nun angegeben sein? So wie ich den Text interpretiere nicht, oder interpretiere ich falsch?

        kaepten

        1. Hallo,

          ok, was aber mit der Telefonnummer? Muss die nun angegeben sein? So wie ich den Text interpretiere nicht, oder interpretiere ich falsch?

          Interpretiere ich auch so. Eigentlich sollte eine postalische Anschrift (für Abmahnungen und so ;) ), sowie eine mediumsrelevante Kontaktmöglichkeit (Mail) ausreichen. Wenn sich noch eine (unbedenkliche) Telefonnummer einbauen lässt - z.B. die der Geschäftsstelle des Vereins / die der Firma - ist es sicherlich nicht verkehrt und wirkt eher positiv. Auf privaten (Projekt-)Seiten spare ich mir die in der Regel.

          Bin aber halt auch kein Jurist, sondern nur jemand, der sich in den letzten Monaten etwas für Datenschutz und die ganzen anderen Vorschriften rund um Homepages interessiert hat.

          Grüße aus Würzburg
          Julian

        2. Hallo,

          "ich denke auch", daß Tel nicht notwendig ist und es würde auch meinem gesammten rechtsempfinden zuwieder laufen. Das würde ja bedeuten, daß ich einen Dienst nur anbieten darf, wenn ich ein telefon besitze. Was soll man im rechtsstreit auch mit einer Telefonverbindung zum Dienstanbieter anfangen? (Außer sich für einen Gerichtstermin verabreden ,-)))

          Chräcker

          http://www.Stempelgeheimnis.de

          --
          SELF-TREFFEN 2002
          http://www.rtbg.de/selftreffen/
          http://www.megpalffy.org/temp/penneninhh.html

      2. Bei dem Link hat sich ja richtig einer Mühe gegeben, dass man die Datei nicht speichern kann...

        Aber man darf sie sich noch als eMail schicken *gg*

        Soviel zum Thema: wie sperre ich das Markieren, Kopieren, Speichern von Text

        Grüße

        Tom

        1. hi Tom,

          ich weiß net was du hast, aber ich kann das PDF einwandfrei speichern...

          Malte

  2. hallo,
    ist das eine private oder eine 'gewerbliche' seite
    falls es eine gewerbliche seite ist, muss die seite dem ecg (e-commerce gesetz)entsprechen.
    dieses gesetzt gibt es seit 1.1.02
    wenn man geklagt wird ist mit hohen geldstrafen zu rechnen....
    erkundige dich da mal

  3. Hallo Zusammen,
    also sollte das so OK sein, oder: postalische Adresse und eMail sind drauf.
    --
    Greetz,
    Andreas