Hi Sebastian,
Bei Siemens werden die Seiten des CCC gefiltert.
welche Seite des CCC braucht welcher Mitarbeiter von Siemens, um seine Arbeit zu erledigen?
Du gehst fälschlicherweise immer noch davon aus, daß sämtliche Internet-Anschlüsse dieser Welt, egal von wem bezahlt, ausschließlich Deiner persönlichen Vorstellung von intellektueller Freiheit zu unterliegen haben.
Dabei ist es doch völlig klar, daß ein Arbeitgeber,
der seinen Angestellten einen Internet-Zugang zur
Verfügung stellt, dies nicht tut, damit diese nicht
mehr arbeiten, sondern nur noch surfen!
In jedem normalen Arbeitsvertrag steht drin, daß ein
Angestellter Firmeneigentum ausschließlich zu dienst-
lichen Zwecken nutzen darf. Und was ein dienstlicher
Zweck ist, das bestimmt der Arbeitgeber.
Es ist m. E. sogar nicht ungewöhlich, daß ein Firmen-
Internet-Zugang nicht nur einzelne Seiten heraus fil-
tert, sondern sogar nur einzelne Seiten freischaltet,
also mit einer Positivliste derjenigen für die dienst-
lichen Tätigkeiten seiner Mitarbeiter unbedingt erfor-
derlichen Seiten arbeitet.
Nein, die Betreiber der Filterdatenbank werden
von niemandem kontrolliert. Der Filterbetreiber
kann legal alle URLs eintragen, die er will.
Die Schule verlaesst sich schliesslich freiwillig
darauf...
Daß die Schule ihr Recht zur Kontrolle der Filter-
definition nicht wahrnimmt, heißt noch lange nicht,
daß sie dieses Recht nicht hätte.
Wenn jemand nicht zur Wahl geht, dann verzichtet er
ja auch freiwillig auf sein Wahlrecht und hat keinen
Anspruch darauf, zu behaupten, in einer Diktatur zu
leben - so jedoch kommt mir Deine Argumentationsweise
über weite Strecken vor.
Irgendwie scheinst du davon auszugehen, dass
Erwachsene zwischen falsch und richtig unter-
scheiden koennen. Genauso unsinnig.
Keineswegs unsinnig.
Genau das ist es, was als Ziel (!) der Erziehung, d. h.
an ihrem _Ende_, als Ergebnis entstanden sein _sollte_.
Was als letzte Loesung uebrig bleibt, ist die
Eroerterung in einem Schueler-Lehrer-Verhaeltnis,
das von moeglichst viel Vertrauen gepraegt ist.
Das mag helfen.
Aber auf dem Weg zu Deiner Selbstständigen Entschei-dungsfähigkeit ist die Schule gesetzlich dazu ver-
pflichtet, Dich zu "leiten".
Das Bild habe ich sicherlich nicht vermittelt oder
vermitteln wollen. Dass mal jemand eine "boese"
Seite auf dem Bildschirm hat, ist nicht der
Normalfall, so wie du es gerade zu beschreiben
versuchst.
Es geht aber nicht darum, ob das der Normalfall ist.
Es darf einfach _nie_ vorkommen, weil der Lehrer auch
schon in einem einzigen Falle "dran" wäre, seine Auf-
sichtspflicht nicht erfüllt zu haben.
Wie schon mehrfach in anderen Beiträgen erwähnt: Dein
Protest gegen das Verhalten der Schule geht völlig am
Problem vorbei. Die Schule hält sich an ihre gesetz-
lichen Vorgaben und hat bei deren Auslegung keinen be-
sonders großen Spielraum.
Auf keinen Fall wird eine Schule das Risiko eingehen
wollen, Dir Seiten frei zu schalten, die Du "lustig"
findest, und dann aber von anderen Eltern berechtig-
terweise verklagt zu werden, deren Vorstellungen von
"gut" und "böse" restriktiver sind als die Deinen.
Und den Lehrer, der bereit ist, für Deinen "Spaß" ins
Gefängnis zu gehen, den möchte ich auch erst mal sehen.
Und jetzt noch einmal, und ja - es ist ein
Totschlagargument: In einer Schule hat ein
Schüler zu lernen und nichts anderes.
Hat da jemals jemand was dagegen gesagt?
Ja, Du - der Du forderst, andere Seiten ansurfen zu
dürfen als diejenigen, die laut Lehrplan freigeschal-
tet sein _müssen_.
Auch das wäre über eine Positivliste möglich - also
wesentlich restriktiver als der bisherige Zustand.
Insofern solltest Du mit der aktuellen Situation gar
nicht so unzufrieden sein ...
Viele Grüße
Michael