Andreas: Abmahnung in meinem Fall rechtmäßig? + Angriff

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Hi!

Was für die Abmahnung vollkommen unerheblich ist, ist die Tatsache, was dein Provider oder irgendwer sonst möglicherweise auf deiner Webseite gemacht hat. Ganz klar: Du bist verantwortlich für deine Seite. Wenn der Provider aufgrund eines Serverfehlers ein veraltetes Backup eingespielt hat, welches deine neue Startseite nicht enthält, oder das PHP-Modul nicht mehr arbeitet, bzw. die Standard-Indexseite die Datei "index.php" plötzlich nicht mehr enthält - alles dumm gelaufen. Sollte nicht passieren, kann aber.

Ja, das stimmt, nur wenn ich das bezahlen müßte, hätte ich ggfs. jemanden, der mir Schadensersatzpflichtig ist! Was ja auch nicht schlecht wäre!

Das sogenannte Fernabsatzgesetz existiert nicht mehr, sondern ist ins BGB integriert worden. Siehe BGB §312 b ff. Ich hab dazu einen Link gefunden: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

Ja, das war klar. Die hatten sich auf BGB-Paragraphen bezogen! Das wird schon stimmen, prüfe ich aber mal nach.

Was im Ex-Fernabsatzgesetz/jetzt BGB drinsteht: Informationspflicht des Käufers. Ich hab's jetzt nicht so aufmerksam gelesen, aber wenn du schreibst, daß der Käufer vor Kaufabschluß auf sein Rückgaberecht hingewiesen wurde, dann kann man dir höchstens vorhalten, daß du dem Käufer diese Information nicht unbedingt permanent zur Verfügung gestellt hast. Wenn du ihm beispielsweise eine EMail mit dieser Information nochmals zugestellt hast, dann ist dem Gesetz genüge getan. Fax oder Papierpost sind für die Permanenz nicht erforderlich.

Da der Bestellprozess bei dem neuen provider nicht mehr funktioniert, kann man das definitiv nicht sehen! Das wichtige am dem Fernabsatzgesetz ist, das man den Verbraucher VOR der bestellung drauf aufmerksam macht, nacher ist zu spät. Das mit den permanenten Datenträger muß zusätzlich passieren. Nur wen Du beides einhälst, verhälst Du dich gesetzeskonform.

ABER: In Privatrecht habe ich aber gelernt, wenn man das nicht so wie oben beschrieben macht, also den Verbeaucher gar nicht oder falsch oder zu spät drauf aufmerksam macht, dann ist der EINZIGE Unterschied zu vorher, das sich das Rückgaberecht von 2 Wochen auf ich glaub das waren 4 Monate erhöht. Aber das ist doch mein Bier, oder? Wo steht im Gesetz, das sowas Konsequenzen nach sich zieht, die so eine Abmahnung rechtfertigen?

Mein Rat: Anwalt hinzuziehen, genauen Text der Abmahnung studieren, auf Identität mit der damals zugänglichen Webseite prüfen und nur im Ausnahmefall hilfsweise mit der schon längst erfolgten Stillegung argumentieren. Ich würde nämlich sagen, daß deine sonstigen Argumente nicht unbedingt schlechter sind, die Abmahnung nicht zahlen zu müssen.

keine Rechtschutz(schließe ich al erstes ab, wird nur nicht zahlen am Anfang), also wird die Beratung am Ende teurer als die Abmahngebühr!!! Hat das Sinn?

Ach ja: Genannte Fristen unbedingt einhalten! ;)

stimmt!

-- Andreas