Sven Rautenberg: Abmahnung in meinem Fall rechtmäßig? + Angriff

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Moin!

Bist Du wirklich sicher, dass die Haftung wirklich immer pauschal beim Domaininhaber liegt? Wenn ich zum Beispiel per Log und durch Zeugen nachweisen kann, dass meine Seiten manipuliert wurden?

Dann zeigst du den noch unbekannten Manipulator bei der Polizei an und wartest das Ergebnis ab. Im Falle der Ermittlung des Unholdes reichst du Zivilklage ein, damit er den entstandenen Schaden trägt.

Es kann ja aber nicht sein, daß z.B. ein Kunde darunter leidet, daß der Anbieter seinen Server nicht im Griff hat. Und genauso wird der Abmahner argumentieren: Entscheidend ist, was er sieht.

Allerdings: Wenn er nicht mal bestellen kann, weil der Shop nicht funktioniert, dann kann man auch kaum vorwerfen, daß irgendwelche Hinweispflichten vor dem Abschluß des Bestellvorgangs verletzt werden.

Und außerdem: Es ist nicht vorgeschrieben, daß diese Hinweise in den AGB drinstehen, wenngleich dieser Ort natürlich für solche Dinge nicht ungeeignet wäre. ;)

Vielleicht ist tatsächlich der Schwachpunkt der Argumentation von Andreas, dass ein solches Austausch sehr selten vorkommt und dann noch so, dass alles weiter funktioniert. Da dürfte er sicher ein gutes Stück Beweislast zu tragen haben...

Ich denke, die moderate Abmahnung kann man vielleicht noch ertragen, bevor man sich auf dünnes juristisches Eis begibt. Wie genau muss der Abmahner eigentlich nachweisen, dass seine Argumente stichhaltig sind? Ein einfacher Screenshot dürfte doch wohl nicht reichen?

Der Abmahner kann abmahnen. Will man was gegen die Abmahnung tun, hilft die Einreichung einer negativen Feststellungsklage vor Gericht. Kennen wir doch jetzt alle vom FTP-Explorer-Link in SelfHTML. Erst dann muß der Abmahner irgendwas beweisen. Läßt man die in der Abmahnung genannte Frist verstreichen, riskiert man seinerseits, vor Gericht gezerrt zu werden.

Mich würde interessieren, welche Beweismittel typischerweise aufgefahren werden, wenn es wirklich zum Prozess kommt.

Ich würde mal sagen: Das übliche. Screenshots oder Ausdrucke sind durchaus üblich. Zeugenaussagen natürlich auch. Besser also, man hat welche. :)

Ansonsten empfehle ich, zum Kennenlernen der Stimmung bei Zivilverfahren "Streit um drei" im ZDF zu gucken. Von den vielen Gerichtssendungen im TV ist das IMHO noch die beste Sendung. :)

- Sven Rautenberg