Thomas Schmieder: Abmahnung in meinem Fall rechtmäßig? + Angriff

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Deinen Fall solltest Du auch auf jeden Fall den jeweils beauftragten Fördergesellschaften für eCommerce zur Kenntnis bringen. Die Länder unterhalten derartige Gesellschaften, um auch mittelständichen Firmen den Zugang zu eCommerce und Web-Akquise schmackhaft zu machen und sie zu beraten. In Niedersachsen ist dies z.B. die b-online -Initiative von Land und IHKn. Du erreichst das Forum über http://www.b-online-niedersachsen.de/ über das Land oder die IHKn Hannover und Braunschweig. Ich arbeite da gelegentlich mit und der Bereich "Recht und Unrecht" ist mein Arbeitsbereich.

Auf jeden Fall muss Dir die abmahnende Stelle Ort, Zeit und Art der Verletzung nachweisen. Für den Fall, dass diese Daten, sowie eine Kopie des Korpus Delikti der Abmahnung nicht beigefügt waren, solltest Du Strafanzeige wegen Verdacht des versuchten Betruges stellen. Immerhin ist es denkbar, dass die Abmahnkünstler deine AGB nicht bis zu Ende durchgelesen haben. Man muss erstens mit einem Browser umgeben können (ggf. scrollen) und außerdem den richtigen technischen Standard einhalten. Sollte also z.B. Dein Hinweistext in einer hervorgehobenen Schriftfarbe dargestellt gewesen sein, damit er besonders auffällt, und die Abmahnkünstler hatten Ihren PC in den Grundeinstellungen z.B. so vergurkt, dass dieser dadurch "unsichtbar" wurde, dann ist das ihr Problem.

Man kann das Gesetz aufgrund dieser technischen Möglichkeiten gar nicht genau anwenden. Geschäfte dürften folglich nur noch auf der gesetzlichen Grundlage zustande kommen (wofür ich persönlich plädiere) oder nach nachweisbarem Austausch von Bedingungen, Kunden- und Lieferantendaten.

Viel Erfolg weiterhin