Hallo,
das sehe ich, ein kleines sorry, anders. Ich kann mit Deinem zukünftigen System jemanden zumüllen. Ich bestelle einfach unzählige male als test@xy.de, test3@xy.de, muell@xy.de etc Deine Newsletter. Sagen wir, so an die 100 mal in der Woche. Und schon bekommt der Domaininhaber von xy.de 100 mal die Woche ungebetene Post. Da man mich (erst einmal) nicht haftbar machen kann, weil man mich nicht "bekommt", (mache dies von einem internetcafe aus etc) wäre die Frage, ob Du für die Störung von xy.de nicht mithaftest wieder offen. Und meiner bescheidnen Meinung würdest Du mithaften. (wendet man die Rechtsauffasung, die dem Ende der gravereuth/SPD Sache stand, an)
Du hast mir ja bereitwillig die technischen Mittel zur Hand gegeben. (Werbung ist Dein "bitte aktivieren Sie noch schnell Ihre Newsletterbestellungs-Mail" so oder so, ob von Dir jetzt so gewollt oder nicht, macht sie dem (ungewollten) Empänger auf Deinen Dienst per E-Mail aufmerksam.
dass die Herren Richter und Anwälter eine Art Internetführerschein
machen müssen, der alle 4 Wochen aufgefrischt werden muss, und in »» deren Kursen sie ein wenig Hintergrundwisssen zum Internet bekommen
Warum? Nur vom "weil es anders doch nicht geht" kann man doch kein Urteil über Recht oder Unrecht ableiten, kann doch nicht Grundlage von Recht und Unrecht sein. Wenn (nur jetzt mal angenommen) die Richter in ihrer Auffasung recht haben (nur mal angenommen, um es noch mal zu sagen ,-)), dann kann man doch nicht sagen: ja, Jungs, ihr habt ja recht, das ist unrecht, was da begangen wird, aber anders gehts eben nicht. (oder: ja, es ist unrecht, aber es ist so üblich....)
Wenn die Richter unrecht haben, dann ist es auch wieder egal, das es eh schon immer so praktiziert wurde und eine vermeidung eh technisch nicht möglich wäre.
So oder so ist es also von der rechtssprechung aus gesehen wurscht, wie es bis jetzt allgemein gehandelt wird und was technisch möglich ist oder nicht.
Die Frage ist doch ganz einfach: sollen richter per Urteile "mich" vor "masssenweise" ungebetene mails schützen? Und, haftet der Bereitsteller der versenderoutiene mit, wenn jemand drittes diese dazu nutzt, mich zu zu müllen? Bisher tendiere ich dazu, in beiden Fällen von "ja" auszugehen. Gefallen "tut" mir das nicht, aber auch das kann keine Entscheidungsgrundlage über Recht und Unrecht sein.
Chräcker
PS. Werbemails (jetzt eindeutige) werden auch als "Aktivieren Sie noch schnell den newsletter" verschickt.... ich kann bei Deinem schon von Spam unterscheiden, aber nur mit persönlichen Kriterien. für den Domainbetreiber der Domain xy.de ist es spam....