Hallo,
Ich verstehe Deinen Einwand, möchte Dir nur irgendwie vermitteln,
dass ich es für lächerlich halte, was da abgeht, und eben allein
aus dem Grund bewußt nicht drauf achte, daß ich nicht in Konflikte
gerate damit. Du verstehst? Klingt wohl ziemlich arrogant, soll es
aber gar nicht.
Nein nein. (ich halte ja selber eine potentielle Spamschleuder auf meinen Seiten vorrätig....): es ist eben nur so, daß wir uns erlauben mögen, einfach bei rot über die Straße zu gehen, weil wir um 4 uhr morgens da in unserer 30-Zone keine so große Gefährdung dritter sehen, mag ja schön und gut sein, fragen wir aber einen polizisten, ob das in Ordnung gehe, muß er "nein" sagen. Ein Richter muß entscheiden:
- kann man böswillig Deinen Service mißbrauchen, um andere zu zu müllen
und
- gibt es eine Mitstörerhaftung im Deutschen Recht, die hieraus angewendet werden muß.
Für diese beiden Fragen braucht kein Richter einen internetführerschein . Und sollte er letztere Frage (die kritische, die erste ist ja wohl einwandfrei mit ja beantwortbar) auch mit "ja" beantworten, dann ist dies "für sich" erst mal nichts lächerliches. Sondern einfach seine Schlußfolgerung bei Anwendung deutscher Gesetze. Nach Verhältnismässigkeit, Status Quo etc kann da nicht gefragt werden. (Das wäre dann in der Strafbemessung wichtig, schätze ich mal) Dies ist eine Ja oder Nein Frage in diesm Fall. Bist du ein Mitstörer nach detschem Gesetz? ich kenn mich da zuwenig aus und gebe ja auch nur meine Bauchmeinuing wieder, bin nur erstaunt wie schnell und pawlisch Leute, die sich da mit den einschlägigen Gesetztesstellen über Mitstörerhaftung scheinbar ja hervorragend auskennen müssen, da Richter ins lächereliche ziehen. Und eigendlich nur, weil ihnen das Ergebnis nicht gefällt. Der Weg ist das, was einem vielleicht nicht gefallen könnte.
Chräcker (der hiermit ein "_Dirk-nicht-abmahn-Abkommen" unterschreibt ;-))