Hallo Chräcker
Die Frage ist doch ganz einfach: sollen richter per Urteile "mich" vor "masssenweise" ungebetene mails schützen? Und, haftet der Bereitsteller der versenderoutiene mit, wenn jemand drittes diese dazu nutzt, mich zu zu müllen? Bisher tendiere ich dazu, in beiden Fällen von "ja" auszugehen.
Ich kann Dich (von einer Telefonzelle) anonym anrufen, ich kann Dir anonym Biefe schicken, ich kann Dir anonym auch irgend welche Werbekataloge bestellen.
Der einzige, der dafür zur verantwortung gezogen werden kann, wäre ich.
Warum soll das im Internet jetzt anders sein?
Grüße
Daniel