Hallo,
Ich kann Dich (von einer Telefonzelle) anonym anrufen,
...ich bin mir nicht sicher, ob die telekom bei nachweis einer rechtswidrigen Störung nicht dazu verpflichtet werden kann, per fangaschaltung oder ähnlichem den Störer zu ermitteln bzw bei der Ermittlung zu helfen. Auf jedenfall würde ich es befürworten, wenn ich die telekom in einem solchen Fall von masiver Störung mit in die Pflicht nehmen könnte. (Wie ich auch gerne die post bei der Brief-Post-Werbung in die pflicht nehmen würde....)
Aber wie dem auch sei, diese an sich richtigen Überlegungen reichen mir nicht bei der Grundsätzlichen Überlegung, ob es im Internet eine Mitstörerhaftung geben soll/kann/darf oder nicht. Ich halte diese Frage für weiterhin berechtigter, als man mit "sind-Richter-nur-dumm" abtun möchte.
Chräcker