Hallo Chräcker
Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von Newslettern faktisch unmöglich machen.
Das ist ein masiver Nachteil, einen wirklichen Vorteil hingegen gibt es meiner Ansicht nach nicht.
Wenn es um die verhinderung von Spam geht, sind ganz andere Sachen wichtig. Zum Beispiel das Vorgehen gegen offene SMTP-Server oder eine internationale Regelung um gegen Spamer vorzugehen.
Postkarten- oder Newsletteranbieter sind doch in der Praxis überhaupt kein Problem.
Zwar gibt es Spamer, die Ihre Mails als solche Dienstleistungen ausgeben, aber gegen diese ist genau so einfach oder schwer vorzugehen, wenn man solche Dienstleistungen nicht unterbindet.
Der Richter war also entweder kurzsichtig, inkompetent oder durch falsche Gesetze so eingeengt, dass er so entscheiden musste.
Grüße
Daniel Thoma