Hallo,
Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von
Newslettern faktisch unmöglich machen.
das stimmt, ist aber für mich kein Kriterium bei der Überlegung "ob Recht oder Unrecht"....
Wenn es um die verhinderung von Spam geht, sind ganz andere Sachen »» wichtig. (...)
(inklusive das von mir gekürzte:) Sehe ich auch so.
Postkarten- oder Newsletteranbieter sind doch in der Praxis
überhaupt kein Problem.
Stimmt auch. (Aber darüber hatten die richter nicht zu entscheiden. Es war (angeblich) ein Problem für einen Bürger. Darüber hatten die dann zu entscheiden...)
Der Richter war also entweder kurzsichtig, inkompetent oder durch
falsche Gesetze so eingeengt, dass er so entscheiden musste.
Letzteres. Wobei eben die Frage ob falsche oder nicht falsche die wichtigste ist, um die sich die zuständigen Stellen eben drücken. Da ist die Inkompetenz zu suchen, nicht bei den Richtern. Die kann man zwar leichter anbellen, was ja auch immer wieder gerne gemacht wird, sind aber die falsche Stelle....
In diesem Sinne sind wir ja gar nicht so weit auseinander.
Chräcker