Hallo Chräcker
2. Anlauf, irgendwie wurde mein Posting gerade verschluckt.
Ein Verbot dieser Nachfragemail wird einen Sinnvollen betrieb von
Newslettern faktisch unmöglich machen.
das stimmt, ist aber für mich kein Kriterium bei der Überlegung "ob Recht oder Unrecht"....
Ja, aber ein Kriterium dafür, wie gut die gesetzliche Regelung ist.
Stimmt auch. (Aber darüber hatten die richter nicht zu entscheiden. Es war (angeblich) ein Problem für einen Bürger. Darüber hatten die dann zu entscheiden...)
Dazu kann aber auch gehören, abzuwägen, ob der Schaden, den die Behebung des Problems mit sich bringt, wirklich gerechtfertigt ist.
Untere Instanzen neigen eher dazu eine Routineentscheidung zu treffen anstatt sich genauer mit dem Thema zu befassen und ihren Spielraum voll auszuschöpfen.
Das allerdings, ist wohl auch ihre aufgabe.
Grüße
Daniel