Hallo,
Wer darin "ungewollt versandte Werbung" sieht, ist... sorry...
selbst schuld und interessiert mich herzlich wenig.
hm, bringt mich auch zu der Frage: wer ist schützenswerter: derjenige, der keine ungwollte Massenwerbung verschicken wollte (also Du) oder derjenige, der keine ungwollte Massenwerbung bekommen wollte (also der zugespamte....) (Abgesehen davon, daß beide natürlich gleichermassen geschützt werden sollten, aber in einem "Tatfall" kann nun die Wagschale nur in eine Richtung gehen. (WENN denn nun eine Mitschuld bei Dir "belegt" ist....)
Chräcker