Hallo,
oh, verstehe (unironisch gemeint....), es ging Dir (und bei dem urteil ja wohl auch) um die Gefahr, daß man Dir vorwirft, Du würdest "Anmeldungswünsche" erfinden und als Vorwand für Spam nehmen. Aber es gibt auch noch die Gefahr der Mitstörerhaftung. Dieser entgehst Du nicht durch das Protokolieren der IP. Denn von jedem Internetcaffee kann ich Deine Anmelderoutiene zum spammen nutzen....
Chräcker