Thomas Schmieder: Impressum auch fuer Firmen ausserhalb Deutschlands Pflicht?

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Hallo Andreas,

Vielleicht kannst du einen kurzen Blick auf www.panoramide.com werfen. Klickt man auf die deutsche Version, erscheint in der Menuestruktur ein extra Punkt "Impressum". Der wird in jedem Fall dort bleiben, aber a) bin ich mir nicht sicher, ob ich den in die englische und franzoesische  Version einfuegen muss, b) wuerde mich interessieren, ob die Seite fuer dich ein direktes Angebot an deutsche Kundschaft unterbreitet.

Es liegt bei Deutschem Recht auch daran, wo der Inhaber der Webseite, der ja international recherchierbar eingetragen ist, seinen Wohnsitz / Geschäftssitz hat.

Wenn Dein Geschäftssitz in Deutschland ist, dann kannst Du Dein Angebot auch auf Chinesisch unterbreiten, es gilt für Dich deutsches Recht. das heißt nun wieder nicht, dass andere Länder Dich nicht trotzdem nach ihrem Rechtssystem behandeln können, wenn du ihrer Meinung nach ihre Rechte berührst.

Allerdings sollte ma auch immer "Angebot" im juristischen Sinne und "Angebot" im werblichen Sinne unterscheiden. Die bloße Nennung von Preisen an einen Dir nicht bekannten Kunden ist kein Angebot. Und das Internet macht ja nix Anderes, als unbekannten deine Produkte zu empfehelen. Das Angebot unterbreitet der Kunde DIR, wenn er sagt, ich heiße xy und will zum Preis z das Produkt von der Seite3.html kaufen. Dann kannst Du das Angebot annehmen und der Vertrag kommt zustande. Solltest Du den Kunden dann nicht VOR Annahme auf seine Rechte aufmerksam gemacht haben, kann das teuer werden. Die Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrungen sind im Prinzip alle nichtig, wenn Deine Software z.B. schreiben würde: "Vielen dank für Ihre Bestellung. Wir werden den Vorgang so schnell es geht bearbeiten und Ihnen eine Bestätigung/Fehlanzeige zukommen lassen." Dann wäre zwar eine Rchtsgültige Bestellung eingegangen (=Angebot des Kunden) aber noch keine Annahme erfolgt, also auch noch kein Vertrag zustande gekommen. Allerdings ist der Kunde an sein Angebot solange gebunden, wie er dich nicht in Annahmeverzug und anschließend Annahmeverzug+Ablehnungsandrohung versetzt. Hierfür muss eine angemessne Frist eingehalten werden. Du hast also Zeit, die Rechtslage zu prüfen.

Dieses Prozedere ist international fast überall gleich.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.