Hi,
das bedeutet dann in der Praxis, dass man in beiden Ländern verknackt werden kann.
Wenn man internationales Markenrecht bricht, hat der Geschädigte ein verbietungsrecht ind em Land, wo er die Rechte inne hat. Daraus leiet sich auch ein Schadenersatzanspruch ab. Wenn also ein Chinese fortgesetzt meine deutsche Marke beschädigt, in dem er Veröffentlichungen, die eindeutig für Deutschland bestimmt sind, in China ins Netz setzt, dann kann ich ihn verklagen. Fragt sich nur, wei ich ihn hierherbekomme.
In der Praxis kann man dann meistens gar nix machen, wenn er hier keinen Geschäftssitz hat oder Geld auf dem Konto.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
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