TomIRL: magenta ist geschütztes Warenzeichen

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_Dirk
Gottseidank. Aber ich fürchte der Warenzeichenwahnsinn greift immer weiter um sich. Irgendwann wird sich eine Firma 'Internet', 'Telefon', 'Grün', 'Grießbrei' und wasweisichnochalles schützen lassen. Man kann da nur auf die Weitsicht der Gerichte hoffen, die solchen Blödsinn verhindern mögen.

Kann man doch!
Du must nur ein lustiges Bildchen dazu malen! Es darf nur keine Verwechselungsgefahr mit einer schon eingetragenen Marke bestehen.
Das DPMA prüft auch nicht ob es schon eine Marke gibt die die gleiche Bezeichnung trägt.
Für den Schutz seiner Marke ist der Inhaber selbst verantwortlich. Das Amt prüft nur ob es keine formalen Einwände gegen die Eintragung gibt. Eine Marke muß zum Beispiel eindeutig unterscheidbar sein und darf nicht nur allgemein beschreibend sein.
So ist Jugendreisen an sich nicht eintragungsfähig als Wortmarke wohl aber Jugendreisen mit einem Schmetterling dran als Wort /Bildmarke.

Grüße Tom