Sven Rautenberg: Rechtsfrage zu google-resultaten

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Moin!

solche Angebote ist Internet zu stellen ist erlaubt.

Ja. Aber für ein Sexangebot das Stichwort "Mainbernheim" auf der Seite zu verwenden, obwohl sie nichts damit zu tun hat, behindert das die Suchenden durchaus.

Es hat ein Urteil gegeben, nach dem der Verein "Freedom for Links" nur auf derjenigen Seite, auf der über den Rechtsanwalt Steinhöfel berichtet wird, in den Meta-Tags "Steinhöfel" eintragen darf - aber nicht auf den restlichen Seiten.

In diese Kategorie fällt der jetzige Fall zumindest grob. Aber ohne rechtliche Beratung würde ich in dieser Richtung nichts veranlassen. Es ist dabei insbesondere wichtig, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung in Internetfragen zu konsultieren. Herr Gravenreuth arbeitet leider schon für die andere Seite, ansonsten wäre er sicher ein fähiger Fachmann gewesen.

- Sven Rautenberg