Hallo!
Domaininhaber ist der Domaininhaber, verdammt!
Und: FAQ lesen!
http://www.denic.de/doc/recht/faq/sonstiges.html
"Die Funktion als administrativer Ansprechpartner für eine Domain (admin-c) hingegen stellt keine Vermögensposition dar und kann deshalb nicht vererbt werden; stirbt der alte admin-c, so muß der Domaininhaber einfach einen neuen benennen. Nichts anderes gilt natürlich für die übrigen besonderen Ansprechpartner."
Sprich: Der Domaininhaber kann den admin-c nach Belieben benennen.
Der Newbieplätter