Hallo!
Domaininhaber ist der Domaininhaber, verdammt!
Dachte ich bis jetzt auch immer.
Die die Frage stellte sich mir aus folgenden Grund: Ich habe mit einer anderen Domain den Provider gewechselt. Im KK-Antrag stand folgendes:
"Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die o.g. Domain zu einem anderen Provider übernommen werden soll. Dieser Umkonnektierung (KK) stimme ich als Admin-C ausdrücklich zu und fordere Sie auf, dem in
Kürze kommenden KK-Auftrag statt zu geben (ACK) ... [Unterschrift des Admin C:]" Vom Domaininhaber war nicht die Rede.
Beim Vergleich verschiedener Hoster stellte ich fest, das die KK-Anträge sich größtenteils alle in dieser Hinsicht gleichen. Also kann der Admin-C ohne Probleme die Domain zu einem anderem Provider übertragen und sich da als Domaininhaber eintragen. Eine positive Ausnahme scheint Denic selber zu sein:
http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/formular-CHPROV.pdf
Hier ist im KK auch mal vom Domaininhaber und vom Admin C: die rede. Aber auch hier kann der Admin C: alleine den KK veranlassen.
Bei allen anderen Hostern war immer nur vom Admin C: die rede.
Ich schliesse also daraus, das man der Admin C: mehr Rechte hat als der Inhaber. Oder vielleicht besser: Der Admin C: kann zu einer mächtigen Waffe werden, und man muss als Domain-Inhaber aufpassen, das die Domain nicht unter dem "Hintern" weggeklaut wird.
Gruss
Stefan