backbone: tv-aufzeichnungen in tauschbörsen - rechtslage?

moin leute,

ich bin ein fan von tv dokus. nun habe ich das dauschbörsennetzwerk emule für mich entdeckt da es dort schon eine ganze menge ang interessanten dokus gibt und die menge immer mehr zunimmt. meine frage ist jetzt nur (nicht nur zum thema tv-doku): ist dies lega, tv-aufzeichnungen in tauschbörsen weiterzugeben bzw. zu tauschen.

danke für eure hilfe.

tschau, marcus

  1. meine frage ist jetzt nur (nicht nur zum thema tv-doku): ist dies lega, tv-aufzeichnungen in tauschbörsen weiterzugeben bzw. zu tauschen.

    Ist Dir wirklich noch nie aufgefallen, daß am Ende jeder Sendung ein kleines "Copyright 2003 ZDF"  oder ähnliches auftaucht? Was meinst Du, wozu das gut sein soll?

    Gruß,
      soenk.e

    1. Hola,
      jetzt habe ich auch eien Frage dazu. Heißt das eigentlich theoretisch, dass man dann nicht mal mit dem Viedorekorder eine Sendung aufnehmen dürfte?

      $xNeTwroKx.

      --
      Mit Computern lösen wir Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
      1. Nein... das ist kein Thema, dafür sind die ja da. Hier ist die Rechtlage siche auch etwas unklar. Ich bezahle ja das TV_Programm und hab darum ja die Rechte für mich privat und zu Hause. Da kann ich mit den Dingen machen was ich will. Das Copyright ist ja auch eine Urheberrechtliche kennzeichnung. D.h. wie im Beispiel darf nur das ZDF mit den Daten "dealen". Ich denke aber das es hier kaum nachvollziehbar ist, wenn ich jemandem ein Videoband mit einer Sendung (oder ein mpg, avi ect.) übermittele ob ich oder er selbst das Ganze aufgezeichnet hat.
        Sofern der Empfänger GEMA gebühren bezahlt, sollte es auch für Ihn keinerlei Probleme geben.

        mfG Markus

        1. moin!

          Das Copyright ist ja auch eine Urheberrechtliche kennzeichnung. D.h. wie im Beispiel darf nur das ZDF mit den Daten "dealen".

          versteht man unter dealen nicht das "profit orientierte handeln mit einem gut"? nur ich handele ja bei einer tauschbörse nicht mit einem gut sondern ich lade ich es ja nur runter um es mir anzuschauen. und wenn ich schon GEZ-Gebühren bezahle dann sollte das doch mein gutes recht sein oder nicht?

          tschau

          1. Hallo backbone,

            erstmal zahlst du GEZ nur für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstallten. Für die privaten zahlst _du_ keinen Cent!
            Wahrscheinlich schaust du dir nicht mal die Werbung an, oder? Dann hast du also nichts für das private Fernsehprogramm getan oder dafür gesorgt, dass die Werbekunden an den Sender zahlen (ja, okay, das ist ein hinkender Vergleich, wenn du nicht über die GfK an einem Auswertungsystem angeschlossen bist).

            Schönen Gruß aus München

            die knappschaft

            --

            sh:(  fo:|  ch:?  rl:°  br:$,<,>  n4:&  ie:|  mo:|  va:)  de:]  zu:)  fl:|  ss:|  ls:[,#
            1. moin!

              erstmal zahlst du GEZ nur für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstallten.

              jo, is ma klar und von denen sind die meisten reportagen bei emule ja auch - um genauer zu sein von arte, ard, zdf oder / und den dritten.

              Für die privaten zahlst _du_ keinen Cent!

              jo, aber die ballern mich auch mit werbung zu und dann ist das auch okay wenn ich nichts zahle!

              Wahrscheinlich schaust du dir nicht mal die Werbung an, oder? Dann hast du also nichts für das private Fernsehprogramm getan oder dafür gesorgt, dass die Werbekunden an den Sender zahlen

              ne, die schaue ich mir nicht unbedingt an nur ich konsumiere oft produkte die in den sendungen angeprisen werden. zwar nicht weil ich sie in der werbung gesehen habe oder ich wegen der werbung besser finde aber ich konsumiere sie halt und dadurch verdienen die werbenden konzerne ja das geld und nicht nur durchs anschauen - oder?

              tschauzi

          2. versteht man unter dealen nicht das "profit orientierte handeln mit einem gut"? nur ich handele ja bei einer tauschbörse nicht mit einem gut sondern ich lade ich es ja nur runter um es mir anzuschauen. und wenn ich schon GEZ-Gebühren bezahle dann sollte das doch mein gutes recht sein oder nicht?

            Alleine der Eigentümer des Gutes darf entscheiden, wann und wo es gezeigt wird. Die einzige Einschränkung ist, daß Du Dir die bekannten Kopien zur privaten, d.h. zur _eigenen_ Nutzung machen darfst. Holst Du Dir Kopien von irgendwo anders her oder gibst Du jemandem Kopien, ist das eine Rechtsverletzung.
            Wenn das im kleinen Stil passiert und Du einem Freund eine Videokassette einer aufgenommenen Sendung überspielst, weil er es vergessen hat, kräht natürlich kein Hahn danach. Aber gerade im Falle von öffentlichen Börsen steht das nicht mehr im Einklang mit dieser Form der privaten Nutzung, die toleriert wird.

            Mit dem vorhandenen oder nicht vorhandenen Profitstreben hat das rein garnichts zu tun, denn Du kannst nicht entscheiden, ob a) nicht jemand anders in der Raubkopiererkette damit Profit macht und vor allen Dingen b) der Sender oder Produzent nicht mit jemand anderem Profit machen könnte, hätte dieser jemand nicht von Dir eine Kopie bekommen.
            Das ist der Punkt, es geht bei dem ganzen Urheberkram eigentlich um das Vermögen (bzw. den Verlust desselben) des Produzenten, nicht um das der Raubkopierer.

            Deine GEZ-Gebühren bezahlst Du für den Empfang des Programms der Öffentlich-Rechtlichen, nicht für die Bereitstellung des Programms in Tauschbörsen.
            Ich weiß, im Falle der Öffentlich-Rechtlichen ist es in weiten Teilen sicherlich Jacke wie Hose, aber Du hast nach der Rechtslage gefragt. Davon unabhängig stellt sich die moralische Frage, ob man am Tausch mit Sendungen teilnimmt und damit möglicherweise die Verkaufschancen des Senders oder -noch schlimmer- der Produzenten im Ausland oder auf dem Videomarkt mehr oder weniger ruiniert.

            Last but not least nicht zu vergessen: Auch die Kommerzfunker senden Dokumentationen. Und die bezahlst Du nicht.

            Gruß,
              soenk.e

            1. .
              .
              .
              . Holst Du Dir Kopien von irgendwo anders her oder gibst Du jemandem Kopien, ist das eine Rechtsverletzung.
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              .
              aber wer will das Feststellen, woher die Kopien stammen? wenn ich hier eine Folge Lindenstraße auf dem Rechner hab, kann mir kaum jemand nachweisen, das ich sie nicht selbst aufgenommen hab.

              Das meint' ich damit.

              1. . Holst Du Dir Kopien von irgendwo anders her oder gibst Du jemandem Kopien, ist das eine Rechtsverletzung.

                okay, habe ich dann jetzt verstanden und vermerkt.

                aber wer will das Feststellen, woher die Kopien stammen? wenn ich hier eine Folge Lindenstraße auf dem Rechner hab, kann mir kaum jemand nachweisen, das ich sie nicht selbst aufgenommen hab.

                das geht ja relativ einfach wie man bei heise lesen konnte. dort stand in den news das einer tauschbörsen-userin anhand eines hashes jeder musikdatei auf dem recher nachgewiesen das sie die dateien auf einem stamm von im in kosierenden mp3-dateien handelt. http://heise.de/newsticker/data/wst-28.08.03-001/
                naja, und so kann man das dann auch mit der tv-aufzeichnung überprüfen :(

                tschau

                1. Hi backbone,

                  aber wer will das Feststellen, woher die Kopien stammen? wenn ich hier eine Folge Lindenstraße auf dem Rechner hab, kann mir kaum jemand nachweisen, das ich sie nicht selbst aufgenommen hab.
                  das geht ja relativ einfach wie man bei heise lesen konnte. dort stand in den news das einer tauschbörsen-userin anhand eines hashes jeder musikdatei auf dem recher nachgewiesen das sie die dateien auf einem stamm von im in kosierenden mp3-dateien handelt. http://heise.de/newsticker/data/wst-28.08.03-001/
                  naja, und so kann man das dann auch mit der tv-aufzeichnung überprüfen :(

                  natürlich kann jeder die entsprechende MP3-Datei oder den Film selbst durch beliebige Konverter jagen, welche den entsprechenden Hash (der spezifisch für das Filesharing-Netz ist) nicht erhalten werden ...
                  Im vorliegenden Falle des Heise-Artikels ging es speziell um das Weitersharen, nicht um das Haben. Und für das Haben ist die Existenz dieses Hashes irrelevant - für das Weitersharen nicht.

                  Viele Grüße
                        Michael

                  --
                  T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
                  V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
                  (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
                  Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
            2. moin!

              Deine GEZ-Gebühren bezahlst Du für den Empfang des Programms der Öffentlich-Rechtlichen, nicht für die Bereitstellung des Programms in Tauschbörsen.

              ist der weg, über den ich das programm empfange dann nicht egal sollange der, von dem ich die sendung empfange damit kein provit erwirtschaftet bzw. dem produzenten / sender dadruch kein schaden entsteht denn ich hätte es ja auch selbst aufzeichen können um es mir dann 1000 mal anzuschauen?

              ich schlussfolgere also aus der kleinen erklärung: ich verletzt also das recht nicht wenn ich zuhause die tv-sendung mit meinem videorekorder aufzeichne sondern nur dann wenn ich sie mir (mit dem selben inhalt etc.) aus dem internet herrunterlade bzw. anderen zur verfügung stelle?

              so long,

              marcus

              1. Hi backbone,

                solange der, von dem ich die sendung empfange damit kein provit erwirtschaftet bzw. dem produzenten / sender dadruch kein schaden entsteht

                genau der Schluß, den Du hier machst, ist IMHO unzulässig: Der Schaden entsteht bereits durch Dein Herunterladen. Denn der Sender, der diese Sendung ausgestrahlt hat, bietet Dir üblicherweise ebenfalls an, eine Kopie bei ihm zu kaufen.

                Viele Grüße
                      Michael

                --
                T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
                V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
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                Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
            3. Hi,

              [...]

              Als Ergänzung zu dem bisher gesagten sollte man sich mal die Preise bei den öffentlich-rechtlichen anschauen, wenn du dort beim Zuschauerdienst Kopien von gesendeten Beiträgen haben willst. Ein recht erklecklicher Teil ist sicher Obolus dafür, dass sie die Sendungen aus ihren Archiven vorkramen müssen, allerdings zahlst du in dem Fall sicher auch einen Teil des Entgelts für die Erlaubnis, die Aufzeichnung privat nutzen zu dürfen. Somit hat man eine Dokumentation für den privaten Gebrauch legal erworben, alles andere (von Videoaufzeichnungen natürlich abgesehen) ist in meinen Augen nicht legal. Nicht umsonst besteht meines Wissens nach bspw. ein recht erheblicher Preisunterschied zwischen Kaufvideos im Handel und Videos, die in Videotheken kostenpflichtig verliehen werden dürfen. Mir hat ein Videothekenbetreiber mal einen Faktor von 5 genannt, keine Ahnung, ob das (noch) so stimmt. Vielleicht weißt du ja da mehr, würde mich mal interessieren.

              Viele Grüße
              Torsten

              1. moin

                ... Somit hat man eine Dokumentation für den privaten Gebrauch legal erworben, alles andere (von Videoaufzeichnungen natürlich abgesehen) ist in meinen Augen nicht legal.

                wieso denn das? nur weil mister xyz die sendung aufgenommen hat und nicht ich und derjenige mir sie dann kostenlos gibt soll das strafbar sein. dann muss die aufzeichnung mit meinem eigen videorekorder ja genauso strafbar sein? oder geht es hier mehr umd das das er mir die sendung gibt als um das aufzeichen?

                tschau

            4. Hi Sönke,

              Alleine der Eigentümer des Gutes darf entscheiden, wann und wo es gezeigt wird. Die einzige Einschränkung ist, daß Du Dir die bekannten Kopien zur privaten, d.h. zur _eigenen_ Nutzung machen darfst.

              Es gibt keine Beschränkung auf die eigene Nutzung, nur auf private Nutzung.

              Gerne wird hier die Regelung bei Software mit der bei Audio/Video/Büchern verwechselt: Von Software darfst du nur Backups anfertigen. Die Frage - und meine Antwort - bezieht sich aber ausdrücklich nicht auf Software.

              Bei Information gibt es übrigens keinen Eigentümer. Das ist ein Mythos der erst zu Goethes Zeiten entstanden ist.
              Es gibt Urheber und Verwertungsrechtinhaber.

              Holst Du Dir Kopien von irgendwo anders her oder gibst Du jemandem Kopien, ist das eine Rechtsverletzung.

              Nein, nur das Weitergeben kann eine Rechteverletzung sein.

              Wenn das im kleinen Stil passiert und Du einem Freund eine Videokassette einer aufgenommenen Sendung überspielst, weil er es vergessen hat, kräht natürlich kein Hahn danach.

              Es ist ja auch legal. Grade solche Fälle sollen durch das Gesetz erlaubt werden. Weil nämlich die Kontrolle gegen Verstöße eine unangemessene Beschneidung der bürgerlichen Rechte nach sich ziehen würde. Jedenfalls war man seinerzeit dieser Meinung, inziwschen sind bürgerliche Rechte ja ziemlich out, und Verwertungrechte total in.

              Deine Darstellung wird von den Verwertungsrechteinhabern auch immer wieder kolportiert, das macht sie aber nicht zu geltendem Recht.

              Aber gerade im Falle von öffentlichen Börsen steht das nicht mehr im Einklang mit dieser Form der privaten Nutzung, die toleriert wird.

              Weil hier der private Character nicht mehr gegeben ist. Es gibt nur sehr wenige Juristen die die Tauschbörsen für legal halten, das wird sich vor Gericht auch sicher nicht durchsetzen (ist auch ziemlich an den Haaren herbeigezogen).
              Das runterladen wird i.a. jedoch für legal gehalten, wird sich aber demnächst ändern (Urheberrechtsnovelle).

              Das ist der Punkt, es geht bei dem ganzen Urheberkram eigentlich um das Vermögen (bzw. den Verlust desselben) des Produzenten, nicht um das der Raubkopierer.

              Und damit geht es nicht um den Urheber- sondern um die Verwertungsrechte.

              Gruss,
                Carsten

              Bei Rechtsfragen sind ja Disclaimer immer sehr angesagt: Obiges Wissen basiert auf dem angelesen Wissen aus anwältlichen Kommentaren in c't und im Netz.

          3. Hi backbone,

            nur ich handele ja bei einer tauschbörse nicht mit einem gut

            doch, genau das tust Du: Du lädst ja auch selbst Daten hoch.

            Viele Grüße
                  Michael

            --
            T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
            V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
            (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
            Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
        2. hi,

          Nein... das ist kein Thema, dafür sind die ja da. Hier ist die Rechtlage siche auch etwas unklar. Ich bezahle ja das TV_Programm und hab darum ja die Rechte für mich privat und zu Hause.

          und wie sieht das jetzt mit einer doku aus, die statt von einem öffentlich-rechtlichen sender, für den du ja GEZ-gebühren zahlst, von einem der privaten tv-sender ist - wo du u.U. in der aufzeichnung noch die werbung rausschneidest ...?
          ganz so einfach ist die sache m.e. nicht.

          gruss,
          wahsaga

      2. Hallo!

        jetzt habe ich auch eien Frage dazu. Heißt das eigentlich theoretisch, dass man dann nicht mal mit dem Viedorekorder eine Sendung aufnehmen dürfte?

        Nein, dafür zahlst du ja eine zum Teil relativ hohe Leerkassettenvergütung.

        emu

        1. Hallo emu,

          jetzt habe ich auch eien Frage dazu. Heißt das eigentlich theoretisch, dass man dann nicht mal mit dem Viedorekorder eine Sendung aufnehmen dürfte?

          Nein, dafür zahlst du ja eine zum Teil relativ hohe Leerkassettenvergütung.

          So. Was ist dann aber der Unterschied, wenn ich selbige Sendung mit meiner TV-Karte live MPEG2-encode, auf CD brenne und _dann_ an Freunde weitergebe? Ich nehme an keiner. Ausser, dass die Qualität besser ist.

          Warum regt sich die Filmindustrie dann so auf? Das einzige Problem sind doch IMHO die Leute, die jene Filmdokumente an alle möglichen Leute im Internet anbieten, oder liege ich damit so falsch?

          Gehe ich also recht in der Annahme, dass ich selbst auch weiterhin jene Filme als MPEG oder AVI auf dem Rechner liegen haben darf, die ich selbst und nur für mich aufgenommen habe? Und gilt dasselbe für die .ogg- und .mp3-Files, die ich aus meiner Stereoanlage gezogen habe?

          Grüße aus Barsinghausen,
          Fabian

          1. Hi Fabian,

            So. Was ist dann aber der Unterschied, wenn ich selbige Sendung mit meiner TV-Karte live MPEG2-encode, auf CD brenne und _dann_ an Freunde weitergebe? Ich nehme an keiner.

            solange die Anzahl der Freunde ein "erträgliches Maß" nicht übersteigt (Zahlen wurden in diesem Thread bereits genannt), würde ich Dir zustimmen.

            Ausser, dass die Qualität besser ist.

            Eben. Und genau das ist das Problem: Auf die heute verfügbare digitale Qualitätskopie sind die aus der Analog-Kopie-Zeit stammenden Gesetze und Verhaltensweisen (!) nicht ohne weiteres übertragbar. Eine Videorekorder-Kopie ist nicht dieselbe Art von "Konkurrenz" für das DVD-Original wie eine DivX5-Version mit 1500 kbps.

            Warum regt sich die Filmindustrie dann so auf?

            Weil sie Geld verdienen will. Und weil sie Geld in die entsprechenden Rechte investiert hat - in einer Erwartungshaltung, die durch entsprechendes "Käuferverhalten" nun nicht erfüllt wird.

            Das einzige Problem sind doch IMHO die Leute, die jene Filmdokumente an alle möglichen Leute im Internet anbieten, oder liege ich damit so falsch?

            Weißt Du, wie ein Filesharing-Programm funktioniert? Du kannst üblicherweise gar nichts herunterladen, ohne gleichzeitig auch zu sharen. Denn die Summe aller Downloads entspricht der Summe aller Uploads (sofern kein broadcastingfähiges Protokoll eingesetzt wird).

            Gehe ich also recht in der Annahme, dass ich selbst auch weiterhin jene Filme als MPEG oder AVI auf dem Rechner liegen haben darf, die ich selbst und nur für mich aufgenommen habe?

            Das kommt ggf. darauf an, wer auf diesen Rechner zugreifen darf.

            Und gilt dasselbe für die .ogg- und .mp3-Files, die ich aus meiner Stereoanlage gezogen habe?

            Ich sehe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen rechtebehafteten Filmen und rechtebehafteten Musikstücken.

            Viele Grüße
                  Michael

            --
            T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
            V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
            (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
            Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
    2. moin!

      Ist Dir wirklich noch nie aufgefallen, daß am Ende jeder Sendung ein kleines "Copyright 2003 ZDF"  oder ähnliches auftaucht? Was meinst Du, wozu das gut sein soll?

      doch, ist mir aufgefallen nur dann muss es ja auch verboten sein wenn ich das zuhause mitn videorekorder aufnehme und dann freunden gebe?

      tschau

      1. Hallo backbone,

        was machst du mit teuer bezalten, aber urheberrechtlich geschützten CDs? Kopierst du die auch und gibst sie weiter? Nimmst du evtl. auch Geld für den benutzten Rohling? Das verstößt gegen das geltenes Recht.

        Schönen Gruß aus München

        die knappschaft

        --

        sh:(  fo:|  ch:?  rl:°  br:$,<,>  n4:&  ie:|  mo:|  va:)  de:]  zu:)  fl:|  ss:|  ls:[,#
        1. moin!

          was machst du mit teuer bezalten, aber urheberrechtlich geschützten CDs? Kopierst du die auch und gibst sie weiter? Nimmst du evtl. auch Geld für den benutzten Rohling? Das verstößt gegen das geltenes Recht.

          ich kaufe meine cds beim plattenhändler meines vertrauens. es ging hier lediglich um tv-aufzeichnungen die im fernsehn laufen und die ich mir übers internet besorgen wollte. da wollte ich die rechtslage wissen, nicht die von cds oder anderen medien.

          tschau

        2. Hi Sascha,

          was machst du mit teuer bezalten, aber urheberrechtlich geschützten CDs? Kopierst du die auch und gibst sie weiter?

          Es ist nach geltendem Recht völlig legal Freunden liebevoll zusammengstellte selbstgebrannte CDs zu schenken.

          Nimmst du evtl. auch Geld für den benutzten Rohling? Das verstößt gegen das geltenes Recht.

          Aber auch erst dann. Sprich du mußt geschäftsmässig handeln, damit die Kopie zu einer unerlaubten wird. Das ist aber nicht unbedingt an Geldtransfer gebunden.

          Gruss,
            Carsten

      2. Hi,

        ... nur dann muss es ja auch verboten sein wenn ich das zuhause mitn videorekorder aufnehme und dann freunden gebe?

        Das ist legal.
        Aufzeichnen für private Zwecke - und das schliesst Weitergabe an Freunde ein - sind erlaubt. (Üblicherweise ist die Rede von sieben Kopien.)

        Gruss,
          Carsten

    3. Hallo,

      meine frage ist jetzt nur (nicht nur zum thema tv-doku): ist dies lega, tv-aufzeichnungen in tauschbörsen weiterzugeben bzw. zu tauschen.

      Ist Dir wirklich noch nie aufgefallen, daß am Ende jeder Sendung ein kleines "Copyright 2003 ZDF"  oder ähnliches auftaucht? Was meinst Du, wozu das gut sein soll?

      Keine Ahnung? Eine Aussage über die Modalitäten der Benutzung und eventuellen Weitergabe macht dieser »Copyright«-Hinweis nicht. Urheberrechtlich geschützt sind die Inhalte sowieso, selbst wenn der Hinweis fehlen würde. Und selbst wenn o.g. Verbreitung ausdrücklich erlaubt wäre, könnte ein solcher Hinweis vorhanden sein. Gedacht ist der Hinweis eher als rechtlich relevante Floskel, nicht als Botschaft an den Zuschauer, dass das o.g. Kopieren verboten ist; was du meinst, ist also höchstens implizite Aussage.

      Mathias

  2. Hallo Marcus,

    so verworren, wie sie jetzt hier dargestellt wird, ist die Rechtslage gar nicht. Die GEZ-Gebühren sind dafür, dass Dir die sog. Grundversorgung durch die öfftl.-rechtl. Sender zur Verfügung gestellt wird, Du also ARD und ZDF auch nur mit der Stabantenne empfangen kannst.

    Grdstzl. hast Du nur das einfache Nutzungsrecht an den Sendungen, sprich, Du darfst sie ansehen. Da es aber unmöglich ist, das Mitschneiden von Sendungen zu kontrollieren und auch die Weitergabe an Freunde nur überwacht werden könnte, indem man (der Staat) unverhältnismäßig weit in Deine Privatsphäre vordringen müsste, wurde in den 70er Jahren(?) die Privatkopie aus der Strafbarkeit genommen. Es gibt kein Recht auf Privatkopie, es ist aber auch nicht verboten aus den genannten Gründen.

    Was dann noch zu der zu schützenden Privatsphäre gehört, haben später Gerichte entschieden. Am bedeutsamsten ist wohl immer noch ein Urteil des BGH in Sachen Faxkopie(?), wo als private Grenze 7 Kopien angenommen worden. Meine letzte Information aus einem Interview eines Justitiars der Verwertungsgesellschaften der Musik sind 3 Kopien, die auch für die 'andere' Seite tolerabel sind.

    Tauschbörsen haben in der Hinsicht 2 entscheidende Unterschiede. Zum einen ist es eben öffentlich und nicht die Privatsphäre, die zu schützen diese Privatkopie"erlaubnis" geschaffen worde. Und zum zweiten ist das öffentliche Bereitsstellen eine andere Nutzungsart, die mit der Privatkopie nichts zu tun hat. Und zum zweiten würde es schwer, alle die anderen Teilnehmer als Deine Freunde, also Teil Deines privaten Lebensumfelds zu bezeichnen.

    Nach der UrhG-Novelle kommt dazu, dass Du bisher sagen konntest: Woher soll ich das wissen? Damit war zwar die Kopie immer noch illegal, aber Du hast Dich für das Herunterladen (und nur dafür!) nicht strafbar gemacht. Da Tauschbörsen mittlerweile durch massive Lobbyarbeit als 'offensichtlich rechtswidrige' Quellen gelten, fällt mit der UrhG-Novelle diese Argumentation weg und Du begehst eine Straftat.

    Das ist die Rechtslage. Wie die praktische Konsequenz ist, hängt sehr sehr stark vom Verhalten des betroffenen Senders/Rechteinhabers ab. Ich kenne Fälle, wo sehr sehr heftig den Tauschern auf die Finger gehauen wurde und ich kenne Fälle, wo FanSubs (also neu synchronisierte Beiträge) solange aktiv toleriert worden, bis es die Sendung in der entsprechenden Sprache gab. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Und nachdem, was ich von deutschen TV-Sendern in Sachen Rechtsverständnis (Kennt hier jemand Wolf-Dieter Roth? Man beachte seine Initialen.) erlebt und gelesen habe, wäre ich damit vorsichtig.

    Ich persönlich sehe einen Teil der Thematik anders, kann aber beim Verhalten der Leute grade im Bereich Musik und Film durchaus mittlerweile auch die Rechteinhaber verstehen. ;)

    Gruss, Thoralf

    PS.: Wer es nicht gemerkt haben sollte, es ist nur eine allgemein gefasste Beschreibung der aktuellen Rechtslage. Wenn Du also Schlüsse auf eine (womöglich aktuelle) Situation ziehen willst, solltest Du das mit Hilfe eines Anwalts Deines Vertrauens tun und Dich nicht auf diesen Beitrag verlassen. :) Und das ist kein Disclaimer, sondern durchaus ernst gemeint.

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    Sic Luceat Lux!
    1. Hi Thoralf,

      ich kenne Fälle, wo FanSubs (also neu synchronisierte Beiträge)

      zur Klarstellung: FanSubs sind zunächst mal nur reine Textdateien, in denen Untertitel (keine Synchronisation!) für Filme in fremden Sprachen enthalten sind (die mit einem separaten Codec in den Film in Originalsprache eingeblendet werden können).

      Wenn jemand einen Film kauft, der in seiner Sprache überhaupt nicht erhältlich ist, kann er über diesen Mechanismus seine eigenen Untertitel erstellen (und den Film über das Sharen dieser Untertitel-Datei sogar für eine neue Käufergruppe attraktiv machen - das wird wohl ein Grund sein, weshalb die Industrie FanSubs nicht grundsätzlich als "böse" ansieht, auch wenn sie natürlich das Herunterladen des Original-Films ebenfalls attraktiver und zudem den separaten Verkauf der Rechte für diese Sprache unattraktiver macht).
      In vielen FanSubs steht auch explizit drin, daß man die Originalversion kaufen soll (bzw. die Version in der entsprechenden Sprache, sobald sie auf den Markt kommt).

      Was Du hingegen offenbar meinst, das sind Film-Kopien, in welche eine entsprechende Untertiteldatei (oder eventuell sogar mehrere, auswählbar über ein entsprechendes Menü - Dateiformat OGM) fest eingebrannt ist.
      Solche Kopien sind natürlich ausschließlich schädlich für die Original-Rechtebesitzer, weil die Konsumenten dieser Kopien nicht mehr darauf angewiesen sind, sich den Original-Film zu kaufen.

      solange aktiv toleriert worden, bis es die Sendung in der entsprechenden Sprache gab.

      ... und somit die in dieser Sprache untertitelte Version als separates Produkt (eines ggf. separaten Rechteinhabers!) auf dem Markt ist, und dann direkt mit dem FanSub in Konkurrenz steht.

      Viele Grüße
            Michael

      --
      T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
      V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
      (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
      Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
      1. Hallo Michael,

        ich kenne Fälle, wo FanSubs (also neu synchronisierte Beiträge)
        zur Klarstellung: FanSubs sind zunächst mal nur reine Textdateien, in denen Untertitel (keine Synchronisation!) für Filme in fremden Sprachen enthalten sind (die mit einem separaten Codec in den Film in Originalsprache eingeblendet werden können).

        Im konkreten Beispiel gab es die fertig 'gemischten' Videos zum Download, also Originalfilm mit bereits 'eingebautem' Untertitel. Aber Du hast völlig recht, ich habe mich da ungenau ausgedrückt.

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!