Siechfred: tv-aufzeichnungen in tauschbörsen - rechtslage?

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Hi,

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Als Ergänzung zu dem bisher gesagten sollte man sich mal die Preise bei den öffentlich-rechtlichen anschauen, wenn du dort beim Zuschauerdienst Kopien von gesendeten Beiträgen haben willst. Ein recht erklecklicher Teil ist sicher Obolus dafür, dass sie die Sendungen aus ihren Archiven vorkramen müssen, allerdings zahlst du in dem Fall sicher auch einen Teil des Entgelts für die Erlaubnis, die Aufzeichnung privat nutzen zu dürfen. Somit hat man eine Dokumentation für den privaten Gebrauch legal erworben, alles andere (von Videoaufzeichnungen natürlich abgesehen) ist in meinen Augen nicht legal. Nicht umsonst besteht meines Wissens nach bspw. ein recht erheblicher Preisunterschied zwischen Kaufvideos im Handel und Videos, die in Videotheken kostenpflichtig verliehen werden dürfen. Mir hat ein Videothekenbetreiber mal einen Faktor von 5 genannt, keine Ahnung, ob das (noch) so stimmt. Vielleicht weißt du ja da mehr, würde mich mal interessieren.

Viele Grüße
Torsten