willie.de: domain widerrechtlich gekündigt - nun ist der name weg :,-(

hallö ins forum,

mir wurde meine domain (hatte ich seit 1999) geklaut! mein mittlerweile absoluter lieblingsprovider freenet.de hat meinen versuch, endlich dort wegzukommen (kk-antrag), gründlich beendet:

meinen kk-antrag, der die vertragskündigung und den eigentlichen kk beinhaltete, hatte ich abgesendet, dabei aber vergessen zu unterschreiben. (IMNSHO: schön blöd!) damit hat freenet.de den kk (rechtlich korrekt) abgelehnt und aber den domaineintrag bei denic widerrechtlich (fehlende unterschrift!) gelöscht.

den mehrmaligen versuchen (mahnung, LATEACK) des neuen providers wurde natürlich nicht zugestimmt. jetzt sitze ich da, und jemand anders ist in besitz meiner domain - und versucht offenichtlich, aus meinem kleinen, egozentrischen leid gewinn zu schlagen.

ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich mich auf einen rechtsstreit einlasse. dazu ein paar fragen:
1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?
2. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen? oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld? (ich weiß, das klingt albern ;)
3. gibt es eventuell schon ähnliche urteile?

danke für eure antworten!
und grüße aus Leipzig
willie.de

--
sh:( fo:| ch:? rl:° br:> n4:# ie:% mo:) ls:# va:} de:] zu:) fl:( js:| ss:(
http://peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/
  1. ps: für gerne angenommenen beistand per em@il:

    willie . wildgrube (at) gmx . net
    (spamparanoia. leerzeichen natürlich weg...)

    1. Hi Willi

      Dumm gelaufen die ganze Sache. Also Vorab: Ich bin kein Jurist, das ist mal mehr eine Einschätzung.

      ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich mich auf einen rechtsstreit einlasse.

      Hast Du eine Rechtschutzversicherung die einen solchen Rechtsstreit abdecken könnte? Ist die Streitsumme hoch genug (So hoch halt das sich ein Gericht damit beschäftigen möchte?)?

      dazu ein paar fragen:

      1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?

      Nein, soweit ich weiss werden Dir nur die Nutzungsrechte auf Zeit vergeben. Die Domain ist nicht Dein persönliches Eigentum!

      1. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen? oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld?

      Schmerzensgeld für seelische Schäden vielleicht ;-) Nee, aber ich sehe das mal so mit meinem Rechtsverständnis: Ohne Deine Willenserklärung (KK-Antrag mit Unterschrift) hat Dein Provider den Vertrag mit Denic aufgekündigt. Das ist denk ich mal schon ein Schadensersatz wert. Wenn es vor Gericht überhaupt soweit kommt wird es dann wohl hauptsächlich um die Summe gehen.

      1. gibt es eventuell schon ähnliche urteile?

      Frag einen Anwalt mit Schwerpunkt Online-/Marken-/ und oder Domainrecht wegen sowas. Schau mal in der Internet Professional, die bieten da neuerdings so einen Service bei dem man sich von einem Spezialist beraten lassen kann (gg. Bezahlung nat.).

      Mehr weiss ich jetzt nimmer,
      Gruss und viel Glück
      AndreD

      1. ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich mich auf einen rechtsstreit einlasse.
        Hast Du eine Rechtschutzversicherung die einen solchen Rechtsstreit abdecken könnte? Ist die Streitsumme hoch genug (So hoch halt das sich ein Gericht damit beschäftigen möchte?)?

        Ob Du Dich auf einen Rechtsstreit einläst oder nicht, das hängt davon ab wie viel Dir die Sache Wert ist.
        Eine Rechtschutzversicherung dürfte solche Streitigkeiten nicht abdecken.
        Aber meiner Einschätzung nach hast Du gute Chance die Sache für Dich zu entscheiden.

        dazu ein paar fragen:

        1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?
          Nein, soweit ich weiss werden Dir nur die Nutzungsrechte auf Zeit vergeben. Die Domain ist nicht Dein persönliches Eigentum!

        ´
        Eigentum nicht siehe Siechfred...

        1. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen?

        Connectiert rein technisch hast Du da Recht.
        Aber..
        Die rechtlich Prüfung ist nicht Sache der Denic.
        also, ob die Domain rechtlich korrekt vergeben wurde ist immer im zivilrechtlichen Rahmen zu ermitteln.

        oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld?
        Schmerzensgeld für seelische Schäden vielleicht ;-) Nee, aber ich

        Das hängt jetzt von verschiedenn Dingen ab..
        1. Hat der neue  Domeaininhber etwaige Rechte an der Domain oder dem Namen erworben die höher oder gleichwertig zu bewerten sind?
        2. Wer hat das ältere Recht an dem Namen oder an der Domain.

        sehe das mal so mit meinem Rechtsverständnis: Ohne Deine Willenserklärung (KK-Antrag mit Unterschrift) hat Dein Provider den Vertrag mit Denic aufgekündigt. Das ist denk ich mal schon ein Schadensersatz wert. Wenn es vor Gericht überhaupt soweit kommt wird es dann wohl hauptsächlich um die Summe gehen.

        Schadenserstz seitesn der Provider wird meist durch die AGB`S gedeckt.
        Und ist meist ausgeschlossen, es sei den Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
        Und da gilt in dubio pro reo.

        Also sehr schlechte Karten.
        Rechtsanwalt und Du hast das Ding wieder..
        Oder vielleicht den Nneuen Domaininhaber fragen wegen gemeinsamer Nutzung?
        Natürlich vertraglich vereinbart...
        Vielleicht schickst Du auch mal einen Domainnamen damit wir wissen worum es geht.

        TomIRL

        1. hallo & nochmals danke für alle antworten!

          Und ist meist ausgeschlossen, es sei den Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
          Und da gilt in dubio pro reo.

          ich denke, dieselbe fehlende unterschrift, die dazu führt, dass

          1. ein kk _nicht_ ausgeführt, aber
          2. eine kündigung ausgeführt wird,

          ist himmelschreiende fahrlässigkeit... ich könnte mal anfügen, dass ich (unter anderem) umziehen wollte, weil ich vorher über drei monate falsche abrechnungen von freenet.de hatte. (auf meine diesbezüglichen anfragen wurde _nie_ geantwortet!) ein vorsatz lässt sich wohl trotzdem nicht nachweisen.

          Oder vielleicht den Nneuen Domaininhaber fragen wegen gemeinsamer Nutzung?

          schon versucht. ich habe das gefühl, der würde gerne die eine oder andere mark (respektive euro) dran verdienen...

          Vielleicht schickst Du auch mal einen Domainnamen damit wir wissen worum es geht.

          naja, das ist schwierig. is ja nu wech... ansonsten steht auch oben immer http://www.willie.de. zu den inhalten: war eher so mein privates geschwafel, familienfotos, n paar weisheiten um n altes Siemens-board http://www.google.de/search?q=siemens+pcd-5tg, PSION und /// Ericsson geräte http://www.google.de/search?q=psion+ericsson+mc218+sh888&meta=cr%3DcountryDE, fahrräder http://www.google.de/search?q=jamis+coda&meta=cr%3DcountryDE... halt ne kleine, valide, private homepage. - falls es wirklich interessiert, lade ich sie auch mal woanders hin. (bei viel interesse: ichselbstbauchpinsel ;)

          (was mich richtig wurmt, ist dass sie immer noch so gut gefunden wird...)

          grüße aus Leipzig
          willie.de

          --
          sh:( fo:| ch:? rl:° br:> n4:# ie:% mo:) ls:# va:} de:] zu:) fl:( js:| ss:(
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          1. Hoia die hoza,
            Ist ja ein Domaingrabber.
            das wäre mir persönlich ein Spaß Ihm die Domain wieder abzunehmen.
            Ich hasse die Typen...

            TomIRL

  2. Hallo willie.de,

    mir wurde meine domain (hatte ich seit 1999) geklaut! [...]

    1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?

    Nein, eine Domain kann kein "Eigentum" im zivilrechtlichen Sinn sein, denn der Eigentumsbegriff gilt nur für Sachen und (eingeschränkt) für Tiere. Allerdings ist eine Domain ein Recht, für das die Regelungen des Markenrechts, hier insbesondere des Markengesetzes, gelten.

    1. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen? oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld? (ich weiß, das klingt albern ;)

    Bei Verletzung von Markenrechten steht dem Inhaber grundsätzlich Schadensersatz zu.

    1. gibt es eventuell schon ähnliche urteile?

    Mit Sicherheit.

    Was ich dir hier geschrieben habe, sind _allgemeine_ Hinweise zum Thema Domainrecht, du solltest auf jeden Fall den Rat eines Rechtsanwaltes einholen, denn aller Wahrscheinlichkeit nach wirst du nur mit juristischem Beistand deine Domain zurückbekommen.

    Viele Grüße
    Torsten

    --
    Dieses Posting kommt ohne Garantie auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität. Geposteter Quelltext ist, soweit nicht anders angegeben, ungetestet.
  3. Hi,

    ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich mich auf einen rechtsstreit einlasse. dazu ein paar fragen:

    1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?
    2. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen? oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld? (ich weiß, das klingt albern ;)
    3. gibt es eventuell schon ähnliche urteile?

    kann ich nicht beurteilen.

    Ich meine aber, daß Du auf jeden Fall einen dispute-Eintrag (oder wie das Viech heißt) bei der Denic beantragen solltest für die Domain.

    cu,
    Andreas

    --
    Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
    http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
    1. danke erst mal für alle bisherigen und kommenden antworten!!!
      man lernt nie aus...

      Ich meine aber, daß Du auf jeden Fall einen dispute-Eintrag (oder wie das Viech heißt) bei der Denic beantragen solltest für die Domain.

      danke für den tipp! mach ich doch sofort... verhilft mir aber wohl eher nicht zu meinem recht. :(

      grüße aus Leipzig
      willie.de

      --
      sh:( fo:| ch:? rl:° br:> n4:# ie:% mo:) ls:# va:} de:] zu:) fl:( js:| ss:(
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      1. Hi,

        danke für den tipp! mach ich doch sofort... verhilft mir aber wohl eher nicht zu meinem recht. :(

        Das nicht - aber es verhindert, daß ein Dritter die Domain bekommt, falls der jetzige Besitzer sie abstößt...

        cu,
        Andreas

        --
        Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
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