TomIRLb: domain widerrechtlich gekündigt - nun ist der name weg :,-(

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ich überlege jetzt ernsthaft, ob ich mich auf einen rechtsstreit einlasse.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung die einen solchen Rechtsstreit abdecken könnte? Ist die Streitsumme hoch genug (So hoch halt das sich ein Gericht damit beschäftigen möchte?)?

Ob Du Dich auf einen Rechtsstreit einläst oder nicht, das hängt davon ab wie viel Dir die Sache Wert ist.
Eine Rechtschutzversicherung dürfte solche Streitigkeiten nicht abdecken.
Aber meiner Einschätzung nach hast Du gute Chance die Sache für Dich zu entscheiden.

dazu ein paar fragen:

  1. kann ein domainname überhaupt eigentum werden/sein? kann ich also "herausgabe" meines eigentums verlangen?
    Nein, soweit ich weiss werden Dir nur die Nutzungsrechte auf Zeit vergeben. Die Domain ist nicht Dein persönliches Eigentum!

´
Eigentum nicht siehe Siechfred...

  1. der neue beitzer hat die domain ja rechtlich korrekt konnektiert, nur die kündigung war widerrechtlich. besteht überhaupt die chance, gegen den willen des neuen besitzers die domain wieder zu bekommen?

Connectiert rein technisch hast Du da Recht.
Aber..
Die rechtlich Prüfung ist nicht Sache der Denic.
also, ob die Domain rechtlich korrekt vergeben wurde ist immer im zivilrechtlichen Rahmen zu ermitteln.

oder bekäme ich höchstens schadenersatz/schmerzensgeld?
Schmerzensgeld für seelische Schäden vielleicht ;-) Nee, aber ich

Das hängt jetzt von verschiedenn Dingen ab..
1. Hat der neue  Domeaininhber etwaige Rechte an der Domain oder dem Namen erworben die höher oder gleichwertig zu bewerten sind?
2. Wer hat das ältere Recht an dem Namen oder an der Domain.

sehe das mal so mit meinem Rechtsverständnis: Ohne Deine Willenserklärung (KK-Antrag mit Unterschrift) hat Dein Provider den Vertrag mit Denic aufgekündigt. Das ist denk ich mal schon ein Schadensersatz wert. Wenn es vor Gericht überhaupt soweit kommt wird es dann wohl hauptsächlich um die Summe gehen.

Schadenserstz seitesn der Provider wird meist durch die AGB`S gedeckt.
Und ist meist ausgeschlossen, es sei den Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Und da gilt in dubio pro reo.

Also sehr schlechte Karten.
Rechtsanwalt und Du hast das Ding wieder..
Oder vielleicht den Nneuen Domaininhaber fragen wegen gemeinsamer Nutzung?
Natürlich vertraglich vereinbart...
Vielleicht schickst Du auch mal einen Domainnamen damit wir wissen worum es geht.

TomIRL