Arbeiten ab 15?
Paul
- zur info
Hallo,
ich habe gehört, dass man ab 15 Jahren "leichte " Arbeiten tätigen kann.
Jetzt würde mich interessieren, was "leichte"! Arbeiten sind.
Bei mir um die Ecke mahct demnächst ein PC Laden auf.
Ich will dort vielleicht einen Nachmittag in der Woche arbeiten.
Nun die Frage, ist das möglich, oder verbietet das BGB so etwas?
Wie viel Geld darf ich maximal verdienen?
MFG
Paul
Guten Abend,
ich habe gehört, dass man ab 15 Jahren "leichte " Arbeiten tätigen kann.
Lesen bildet: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm
Wie viel Geld darf ich maximal verdienen?
So viel dir dein Chef zahlt. Bedenke jedoch die steuerlichen (Geringfügige Beschäftigung oder Lohnsteuerkarte) und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten. Mehr dazu sollte dir dein Chef oder sein Steuerberater sagen können.
Viele Grüße
Torsten
Hi Siechfred,
ich habe gehört, dass man ab 15 Jahren "leichte " Arbeiten tätigen kann.
Lesen bildet: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm
Wie viel Geld darf ich maximal verdienen?
So viel dir dein Chef zahlt. Bedenke jedoch die steuerlichen (Geringfügige Beschäftigung oder Lohnsteuerkarte) und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten. Mehr dazu sollte dir dein Chef oder sein Steuerberater sagen können.
Ergänzung dazu: Ab einer bestimmten Eigenverdienstmarke gibt's kein Kindergeld mehr, darauf sollte man achten, habe die aber leider grad nicht parat.
Grüße aus Barsinghausen,
Fabian
N'abend Fabian,
Ergänzung dazu: Ab einer bestimmten Eigenverdienstmarke gibt's kein Kindergeld mehr, darauf sollte man achten, habe die aber leider grad nicht parat.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p32.html - 7.188 EUR pro Jahr, bei kürzeren Zeiträumen monatlich 599 EUR.
Viele Grüße
Torsten
Ergänzung dazu: Ab einer bestimmten Eigenverdienstmarke gibt's kein Kindergeld mehr, darauf sollte man achten, habe die aber leider grad nicht parat.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p32.html - 7.188 EUR pro Jahr, bei kürzeren Zeiträumen monatlich 599 EUR.
Beim Zivildienst wohl ebenfalls nicht, leider.
N'abend Fabian,
Ergänzung dazu: Ab einer bestimmten Eigenverdienstmarke gibt's kein Kindergeld mehr, darauf sollte man achten, habe die aber leider grad nicht parat.
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p32.html - 7.188 EUR pro Jahr, bei kürzeren Zeiträumen monatlich 599 EUR.
war das nicht mal vor kurzem noch 6200,- EUR, oder hat sich das inzwischen geändert?
cu, w0lf.
Hallo,
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p32.html - 7.188 EUR pro Jahr, bei kürzeren Zeiträumen monatlich 599 EUR.
war das nicht mal vor kurzem noch 6200,- EUR, oder hat sich das inzwischen geändert?
Der Vollständigkeit halber:
2003: 7.188 EUR/Jahr; 599 EUR/Monat
2004: 7.428 EUR/Jahr; 619 EUR/Monat
2005: 7.680 EUR/Jahr; 640 EUR/Monat
Aber wie das berechnet wird, willst du _nicht wirklich_ wissen ;-)
Viele Grüße
Torsten
Hallo,
2003: 7.188 EUR/Jahr; 599 EUR/Monat
2004: 7.428 EUR/Jahr; 619 EUR/Monat
2005: 7.680 EUR/Jahr; 640 EUR/Monat
In jedem Fall aber mehr, als ein 15-jähriger an vier Arbeitstagen monatlich von einem Pc-Kistenschieber bekommt.
Und schickt den Jungen doch nicht zum Steuerberater, sonst zahlt er noch drauf ;-)