Zugang zur HP ab 18
Julia
- recht
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0 Sven Rautenberg
Hallo,
kann mir jemand sagen wo ich Informationen darüber bekomme ab wann ich eine Homepage so sichern muss das keiner unter 18 Jahren einfach drauf zugreifen kann? Ich habe gehört das es ab 01.04. eine dementsprechende Gesetzesänderung geben soll.
Für eine Antwort wäre ich super dankbar
Julia
Moin Julia!
unter http://www.anbieterkennzeichnungspflicht.de gib es infos über diese impressums regel! könnt mir vorstelln das de da wat findest!
verstehe bloß nicht wie dat überhaupt gemacht wird? die einzige halbwegs sichere methode wär aus meiner sicht nen gescanntes bild vom perso, wobei da dann auch nen kleiner jung sich den seines dads klauen kann!
wünsch dir viel glück bei deiner suche hoffe du findest wat auf anbieterbla!
mfg glowhead
Für eine Zugriffsberechtigung gibt es mehrere ansätze.
Eine recht gute ist die, über den Personalausweis hinterlegte Nummer kann man das alter des Inhabers ermittelt.
Darüber hinaus gibt es die möglichkeit per ID watch
Eine Amerikanische Gesellschaft... das alter des Benutzers zu verifizieren. Dort muss sich der Benutzer per Kreditkarte und der Ausweissnummer zun registrieren.
Missbrauch ist generell immer möglich. Aber es gibt möglichkeiten verhältnismässig sicher einen Benutzer bzw. dessen alter zu ermitteln.
Wer hat schon den ausweis incl. Kreditkarte für andere zugänglich parat liegen?
Hi,
Für eine Zugriffsberechtigung gibt es mehrere ansätze.
Eine recht gute ist die, über den Personalausweis hinterlegte Nummer kann man das alter des Inhabers ermittelt.
Die Methode, nicht-existente, aber formal richtige, Personalausweisnummern zu erzeugen, ist bekannt.
Wurde auch hier im Forum schon mehrfach erwähnt.
cu,
Andreas
Für eine Zugriffsberechtigung gibt es mehrere ansätze.
Eine recht gute ist die, über den Personalausweis hinterlegte Nummer kann man das alter des Inhabers ermittelt.
Nein, wie bereits hier geschrieben, existieren seit Jahren Programme, mit denen sich diese Nummern erzeugen lassen. Aus diesem Grund wurde sogar gerichtlich festgestellt, daß das diese Prüfung keinen Wert hat (ein anderes Gericht hat allerdings vor kurzem das Gegenteil behauptet).
Wer Näheres wissen will, möge die Forumssuche oder jene von http://heise.de zu Rate ziehen.
Wer beim Alter sicher gehen will, kann sich des PostIdent-Dienstes der Deutschen Post bedienen. Kostet zwar Geld und ist für den Kunden etwas umständlich, aber auf gleiche Art und Weise lassen auch kritische Bereiche wie Online-Banken die Identität ihrer Kunden prüfen - kann also nicht vollends verkehrt sein.
Allerdings gibt es auch hier einen Haken: Automaten-Videotheken haben enorme Zulassungsschwierigkeiten, weil sie durch automatische Prüfung von Kundenkarte und Passwort _nicht_ garantieren können, daß nicht doch der 12-jährige Filius von seinem großen Bruder Karte und Passwort bekommen hat und sich nun Splatterfilme ausleiht. Anbieter dieser Systeme sind deshalb reihenweise Pleite gegangen.
Anders ausgedrückt: Für Videotheken ist die persönliche (Alters-) Prüfung des Ausleihers durch einen Angestellten unumgänglich. Noch ist es nicht passiert, aber es würde mich arg wundern, wenn ausgerechnet die extrem anonymen Netzdienste früher oder später nicht ebenfalls über diese strenge Auslegung des Jugendschutzgesetzes stolpern.
Gruß,
soenk.e
Moin!
Nein, wie bereits hier geschrieben, existieren seit Jahren Programme, mit denen sich diese Nummern erzeugen lassen. Aus diesem Grund wurde sogar gerichtlich festgestellt, daß das diese Prüfung keinen Wert hat (ein anderes Gericht hat allerdings vor kurzem das Gegenteil behauptet).
So gegenteilig war das Urteil gar nicht, wenn man einmal die Begründung liest:
http://www.heise.de/ct/aktuell/data/jk-20.03.03-004/
Momentan lese ich das so:
Wer sich ausschließlich auf eine Personalausweis-Nummer verlässt, lebt gefährlich.
(was eben nicht heißt, dass bereits feststünde, dass dies nicht ausreichend ist!)
Wer diesen Perso-Nummern-Check kombiniert mit einer Kreditkartennummer oder einem
Dialer (sehr sinnvoll: Kindern gegen hohes Entgelt solange Pornogafie zugänglich machen
bis die Eltern es an der Echnung bemerken, ist also legal!), ist zumindest im
Einzugsbereich des LG Düsseldorf vorläufig auf der sicheren Seite.
Gruß
Der Hans
Moin!
Hallo,
kann mir jemand sagen wo ich Informationen darüber bekomme ab wann ich eine Homepage so sichern muss das keiner unter 18 Jahren einfach drauf zugreifen kann? Ich habe gehört das es ab 01.04. eine dementsprechende Gesetzesänderung geben soll.
Das Jugendschutzgesetz ist eine gute Anlaufstelle, weil es dafür relevant ist.
Siehe auch:
http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-79202/Neues-Jugendschutzgesetz-verab.htm
Pressemitteilung zur Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.
http://www.jugendschutz.de/joschg.htm
Jugendschutzgesetz (alte Fassung)
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/jgefschrg/htmltree.html
Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
- Sven Rautenberg