Hi Sven,
[...] So sehe ich persönlich die momentane Situation als Nagelprobe für das System.
...mit der Chance, dass es scheitert.
_Das_ will ich mir nicht vorstellen, bin ja von Haus aus Optimist. Das kleinste Übel wären Neuwahlen ...
Was das Kontrollorgan angeht: Es ist allgemein akzeptiert, dass die Regierung im Parlament eine Mehrheit hat und damit ihre Vorhaben zumeist unangefochten durchsetzen kann.
Im Parlament ja, doch ohne den Bundesrat geht es nunmal nicht.
In den Länderparlamenten, die keine Rücksicht auf einen Länderrat nehmen müssen, läuft das schon seit bestehen der Republik so ab. Die Opposition hat hierbei keinerlei Verhinderungseinfluß, ihre Kontrollmacht besteht eher darin, die Vorhaben öffentlich zu machen, ihre Meinung und Gegenvorschläge gegenüberzustellen und die eigentliche Arbeit den Lobbyisten zu überlassen.
Finde ich absolut ausreichend. [...] Warum soll sowas also für die Bundesregierung plötzlich nicht ausreichend sein?
Ja, auf Länderebene mag das ausreichend sein. Das Problem ist doch an dieser Stelle, dass Bundesgesetze sowohl in Ländern gelten, in denen die Regierungspartei das Sagen hat als auch in Ländern, in denen die Opposition regiert. Und genau da setzt die Funktion des Bundesrates nach meinem Verständnis ein.
Denn was ist, wenn der Bundesrat ebenfalls von den Regierungsparteien mehrheitlich besetzt ist? Dann fällt die Kontrollfunktion flach, die im Grundgesetz ohnehin nirgendwo vorgesehen war.
Ja, dann herrscht aber auch Einigkeit in Bund und Ländern, was die politischen Ziele betrifft, das würde eine Kontrollfunktion insoweit obsolet machen.
Nein, der Bundesrat hat gegenüber der Bundesregierung die Länderinteressen zu vertreten. Da ist keinerlei Kontrollfunktion der Regierung vorgesehen.
Dem kann ich so nicht zustimmen, denn diese Kontrollfunktion - ob vorgesehen oder nicht, ob gewollt oder nicht - wird sich unter der Annahme konträrer Interessen von Bund und Ländern automatisch ergeben.
Und schätzungsweise dürfte auch heutzutage das meiste der zustimmungspflichtigen Gesetze ohne Probleme den Bundesrat passieren, weil es sich um für die politische Diskussion absolut uninteressante Trivial- und Langeweilegesetze handelt.
Es ist noch viel witziger, denn die interessanten Änderungen verstecken sich oftmals in Gesetzen, die von ihrem Namen her trivial und uninteressant anmuten. Z.B. gab es mal ein Gesetz das nannte sich "Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes", da wurde mal eben die Gewerbesteuerpflicht für bestimmte Veräußerungsgewinne eingeführt.
Viele Grüße
Torsten