Sven Rautenberg: Freie Meinungsäusserung oder Geschäftsschädigung

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Moin!

Wenn ich sage "Ich finde die Firma XYZ beschissen, weil..." glaube ich nicht, daß ich damit irgendwelche verfassungsmäßigen Grundrechte dieser Firma verletze.

Lies das Grundgesetz mal genau!

Artikel 5 GG:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

Insbesondere lies Absatz 2. Deine Freiheit zur Meinungsäußerung findet ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze.

Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit also nicht gedeckt. Und das Wort "beschissen" ist eine Beleidigung. Interessant ist natürlich auch, was hinter dem "weil..." steht.

Aber wie gesagt: Du hast natürlich die Freiheit, alles zu äußern, was du für notwendig erachtest. Du hast auch die Freiheit, dies alles öffentlich zu tun. Aber wenn du es öffentlich tust, dann bitte so, dass man deine Person erkennt.

- Sven Rautenberg

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