Tach auch,
Oh, ich glaube kaum, das das wirklich einfach war. Auch kenne ich weder das Urteil noch die Urteilsbegründung. Ich finde es daher schon sehr anmaßend (bis lächerlich dumm) einfach ein Urteil über die Richter zu fällen, ohne überhaubt zu wissen, was die genau (und warum) gesagt haben.
Vor allem da die Richter sich naemlich anscheinend nicht so entschieden haben wie Heise berichtet hat. Das war naemlich ein Fehler des Gerichtsdieners, der das Urteil falsch interpretiert hat.
ich habe das Urteil jetzt komplett gelesen, und es sagt aus "die Klassifizierung der PS2 als Spielekonsole wurde aufgehoben". Daraus reultiert der Irrtum...
Demnach hat Sony keinen Anspruch auf eine Einfuhrzollerstattung, auch wenn die EU die Klassifizierung noch einmal neu vornehmen muss
ja, dass stimmt wohl. Von so einem komischen Urteil habe ich noch nie gehört. Der Urteilsspruch ist wertlos, die Bedeutung des Urteils ist ein völlig anderes als der Urteilsspruch es aussagt. Um es genau zu sagen: Der Urteilsspruch ist das Gegenteil davon was das Urteil bedeutet.
Normalerweise gehe ich davon aus dass im Urteilsspruch steht was die Entscheidung was. Das ist in diesem Fall aber nicht so.
Ich habe mich also in Bezug auf den Richter geirrt.
Man muss insbesonders Punkt 103ff lesen um das Urteil zu verstehen.
Eine Aussage von mit stimmt aber immer noch "verwirrende Rechtsprechnung..."
Dominik