rolfrost: eMail im Impressum

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hi,

siehe Betreff,

angenommen die Adresse ist falsch angegeben (Fall a) und möglicherweise gar nicht gültig (Fall b).

In beiden Fällen ist die Bedingung "eMail Adresse angegeben" erfüllt.

Beide Fälle führen die SpamBots aufs Glatteis -> schhht...

Was machen eigentlich die Abmahner? Prüfen die a) oder b)?

Wie wollen die auch a) oder b) prüfen?

Viele Grüße, Rolf

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