Hallo,
nur noch mal zur Klarstellung: die von den meisten Honorationen unseres Landes vorgebrachten Vorwürfe fundieren auf einer falsch zitierten Passage der rede und sind diesbezüglich nicht haltbar. Der rest der rede reicht aber aus, um den redner trotzdem als einen verbreiter rechten gedankengutes anzusehen, in sofern ist und bleibt er kein unschuldslamm. DAS die meisten Honorationen sich nicht die Mühe machen, wenigstens die richtigen Passagen zu lesen und für ihre Erschütterung heranzuziehen stimmt mich "mindestens" nachdenkluich und das habe ich auch immer wieder geäusert. Es bleibt aber dabei, das er kein Unschuldslamm ist und, um es mal in seinen Worten zu sagen, ein Täter..
Das ganze hat in erster Linie nichts mit "mögen" zu tun, ich gehe lediglich von seiner Rede aus. Und die ist eindeutig. Die Angriffe die auf diese falsche Zitierung beruhen wurden von mir an keiner Stelle unterstützt sondern kritisiert. Das Ergebnis, auf das die Honorationen, trotz falscher Lesung der Redefragmente kommen, teile ich allerdings. Auch eine falsche Beweisführung kann zu einem richtigen Ergebnis kommen. Ein Schuldiger ist nicht deswegen unschuldig, nur weil die Ankläger sich mehr als iritierend geben.
Chräcker