Hello,
Vorbenutzungsrecht süsses Wort :-)
Ja, durch die reine Verwendung erlangst Du keien Priorität
Markenschutz entsteht durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat,
§4 Markengesetz
Das ist allerdings ein interessanter Gedanke. Allerdings erlangt man "Verkehrsgeltung" auch nicht einfach durch simple Benutzung. Da muss dann schon etwas Werbpower dahintergesetzt werden.
Daraus könnte sich ein Rechtsanspruch herleiten lassen.
Der Typ hat das ja dem Urheber, an den doch wohl nach dem Untergang des letzten rechtmäßigen Nutzers die Rechte zurückgefallen sein werden, geklaut.
Markengestz versus Urheberrecht?
Na klar, nur weil ich einen Führerschein habe, darf ich mir doch auch noch lange nicht einfach Dein Auto wegholen, oder?
Welchen Anspruch hat der Urheber an einem solchen Symbol wo er alle Rechte abgetreten hat?
Er hat bestenfalls die Nutzungsrechte usw. abgetreten, aber nicht das Urheberrecht.
Was ist mit den Rechtsnachfolgern?
Wenn ich nicht irre, haben die bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers noch die verwertungsrechte. Oder gilt das nur bei Musikstücken? Ich denke, dass das für alle Werke gilt, oder?
Das DPMA prüft nur ob der Name oder das Zeichen eintragungsfähig sind. Und die Eintragungsfähigkeit streitet wohl keiner ab.
Nur ob der Eintragende auch tatsächlich der Eigentümer ist, das prüft das DPMA nicht, das ist immer zivilrechtlich zu klären.
In diesem Fall müßte das BMI Klage einreichen, weil die Bunderepublik Deutschland rechtmässiger Nachfolger der DDR wäre. Auf jeden fall eine rechtlich interessant Kombination.
Mal gucken was passiert.
Da wird dem armen Schwein bestimmt irgend ein Großkopferter das Recht streitig machen und der kleine Willi ghet dann daran zugrunde.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen