Hallo Mein Name tut ...,
Hör dir diesen quatsch doch nicht an...
zuhören schadet nicht, zumal das meiste kein Quatsch ist.
100 Jahre NACH DEM TOD des Künstlers erlischt JEDES geistliche Urheberrecht !
Amen. Geistig != geistlich. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird ein Werk gemeinfrei/Public Domain, also frei nutzbar.
Ich möchte auf meiner Website ein gescanntes Bild verwenden. Das Bild habe ich aus einem "aktuellen" Buch, welches ein unverändertes 1:1 Reprint von einem 1901 erschienen Schulbuch ist. Das Original ist also mindestens 103 Jahre alt.
Hier greift vermutlich die im Urheberrecht §3 oder §4 festgelegte "schutzfähige Bearbeitung", also die eigenständige Arbeit, die in dem Reprint steckt. Das kann schon das Scannen und Aufbereiten sein. Wenn im Impressum des Buchs ein entsprechender Hinweis steht, sollte dieser beachtet werden.
Im Zweifel fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ;-)
Gruß aus Köln-Ehrenfeld,
Elya
"Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
_____________
elyas virtuelle Altbauwohnung: http://www.visuelya.de