Cybaer: Zusammenfassung bzw. Resultierendes..... [;-)]

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Hi,

imho nicht. Paragraphen - vor allem in Bezug auf ihre Kommentare - lassen sich da eigentlich viel besser nachvollziehen

... wenn sie sich nicht teilweise selbst widersprechen. Dann müssen Gerichte bewerten, welches Gesetz im Einzelfall den Vorrang hat ...

Weil die "rechtsprechenden" (Uralt)Richter keine Ahnung vom WWW haben und wahrscheinlich nicht einmal wissen, was DeNic ist.

Eher der Gesetzgeber. Und wichtig war dem halt, daß das Impressum (für jedermann) leicht erreichbar ist (nach einem jüngsten Urteil ist es z.B. nicht zulässig, den Impressums-Link auf der Homepage zu haben, wenn man dafür 4 (Bildschirm-)Seiten zu scrollen hat). Aber Du könntest ja versuchen, dein "Impressum" mit deinem Denic-Eintrag zu verlinken. Aber was, wenn deine Site vom Surfer erreichbar ist, seine Verbindung zum Denic-Server aber gestört ist?

Und: Mitunter teilen sich ja auch mehrere Leute eine Domain (wie z.B. Vampirehost.de: Als (krudes) Freundschaftsprojekt begonnen, und dann irgendwie stetig gewachsen ;-)).

Gruß, Cybaer

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