Zeromancer: eBay: Rückgabe bei "Privat"-Verkäufer (mit 5867 Bewertungen)

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Hallo Tom,

Da Du partout alles besser wissen willst, hier mal ein paar Hinweise von einem erfahrenen Betriebswirt (Geschäftsführungserfahrung)!

Und? Bei Opel sitzen wahrscheinlich erfahrene Diplom-Kaufleute. Nichts für ungut, aber die Aussage lasse ich mal außen vor.

Es geht mir in erster Linie um die Abgrenzung zwischen § 22/§ 23 EStG und § 15 EStG. Und wenn der Kerl die Sachen seiner Oma versteigert, kann er trotzdem gewerblich tätig sein. Sollten wir insofern an einander vorbeigeredet haben. sorry, aber allein aus der Tatsache, dass er eigene Gegenstände verkauft, läßt sich die gewerbliche Tätigkeit für mich nicht verneinen.

Mit freundlichen Grüßen

André